Vermieter will Kaution nicht auszahlen, Nachmieter zahlt auch nicht

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Ganz einfach: Der Vertrag ist Sittenwidrig und hat keinen Bestand. Den Vermieter einmal auffordern, die Kaution zurückzubezahlen und dan zum Anwalt gehen. Denn (das betrifft den neuen Mieter und damit auch den alten Mieter):Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßigmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten. / Die Drittbelastung betrifft in diesem Fall den neueun Mieter. Dies schließt dieses Gesetz aber aus. Also ist die Klausel im Mietvertrag hinfällig und der Vermieter muss die Kaution zurück bezahlen. Nicht verarschen lassen!!!

Euroach 
Fragesteller
 20.04.2015, 22:00

klingt einleuchtend, danke Dir!

Euroach 
Fragesteller
 20.04.2015, 23:01

bin immernoch völlig begeistert :), Danke nochmal für deine Mühe

face7777  21.04.2015, 08:38
@Euroach

Kein Problem. Gern geschehen.

Die Klausel ist unwirksam.

Der Vermieter ist Vertragspartner und nicht der Nachmieter.

Ich bin mir zu 99% sicher, dass eine derartige Regelung vor Gericht keinen Bestand hat. 

Euroach 
Fragesteller
 20.04.2015, 21:16

erschien mir auch etwas merkwürdig, habe bisjetzt noch nie gehört dass man das irgendwie übertragen kann, ergibt doch keinen Sinn

Den Vermieter verklagen, die Zinsen nicht vergessen!

Gerhart  21.04.2015, 12:38

Das ist erst mal Quatsch. Wie soll den der Klagegrund heißen?

Ich denke nicht, dass in die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter einfach so ein Dritter (Nachmieter) einbezogen werden kann.

Der Vermieter muss die Kaution incl. Zinsen mit seinem Ex-Mieter abrechnen, ggf. hat der Vermieter ja auch noch irgendwelche Ansprüche gegen deinen Bekannten. Soll der Nachmieter etwa raten, wieviel sein Vorgänger zu bekommen hat? So eine Vereinbarung ist meiner Ansicht nach völliger Humbug, sie ist rechtswidrig, da sie gegen § 551 BGB verstößt.

Euroach 
Fragesteller
 21.04.2015, 05:45

Vielen Dank! Müssten das nicht 0,5 % Zinsen pro Jahr sein? Bin mir da nicht ganz sicher

anitari  21.04.2015, 08:14
@Euroach

Das kommt auf die Bank an. 0,5 % wären schon viel. Meist sind es maximal  0,25.

Euroach 
Fragesteller
 21.04.2015, 10:44
@anitari

Alles klar, Danke

DarthMario72  21.04.2015, 16:27
@Euroach

Das kommt darauf an, wie und wo er das Geld angelegt hat. Auf jeden Fall darf er die Zinsen nicht einfach so einbehalten, sondern hat sie an euch auszuzahlen.