Vermieter stellt nach Auszug unklare Rechnung - legitim?

3 Antworten

Hat der Mietvertrag eine Wohnung in Deutschland betroffen? Unabhängig vom Land: Der Mieter war Vertragspartner des Vermieters. Die Eltern sollen das Auflistungsschreiben an den Vermieter zurück senden mit dem Vermerk " Nicht zuständig".

Nach deutschem Recht muss der Vermieter dem Mieter die Gelegenheit geben Mängel nach Ende des MV selbst zu beheben oder beheben zu lassen.. Schadensersatzforderung wie hier vorgetragen bleibt daher rechtsunwirksam. Der Vermieter trägt also die von ihm verursachten Kosten selbst.

Der Vermieter ist unter Fristsetzung durch bezeugtes Einwurfschreiben aufzufordern über die Kaution abzurechnen. Die Wohnung weist keine Mängel auf, weil der Vermieter auf eigene Kosten renoviert hat.

JessyBullfinch 
Fragesteller
 17.02.2014, 16:58

Also würde das heißen, dass wir nicht einmal die Kaution für die Renovierung zahlen müssten?

Gerhart  18.02.2014, 08:16
@JessyBullfinch

Du stellst hier die Klauseln des Mietvertrages nicht vor, die die Schönheitsreparaturen oder die Endrenovierung betreffen. Eine mündliche Absprache über "besenrein" kann daher vermutlich nicht das Maß der Dinge sein. Auch unter dem Aspekt, dass es im Mietvertrag gefordert sei, wäre der Vermieter zunächst gehalten, den Mieter zur Erfüllung des Vertrages aufzufordern. Offenbar fehlte die Aufforderung und statt dessen führte der Vermieter die Renovierung durch. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für den Fall, dass der 'Mieter seine Pflichten nicht erfüllt.

Hallo,

da kommen aber ein paar Extreme zusammen.

Zunächst solltest Du/Dein Freund den Mietvertrag genau durchlesen, dann wisst Ihr auch, für welche Arbeiten oder Schäden Ihr aufkommen müsst.

Die Kaution kann bei berechtigten Schäden einhalten bzw. verrechnet werden.

In jedem Mietvertrag ist doch klar geregelt, dass die Wohnung besenrein zu verlassen ist. Trifft das nicht zu und lagern dort noch Gegenstände, verlängert sich der Vertrag, bis wirklich geräumt ist. Der VM muss allerdings nochmals auffordern, die Wohnung zu räumen und zu säubern. Also hier musst Du bezahlen!

Ein neues WC um 82,- € gibt es nicht, hier ist es ev. ein Papierrollenhalter und WC Bürste, die ev. so verschmutzt war, dass diese ersetzt werden musste.

Der VM hat ev. berechtigte Rechnungen im Original an den Mieter weiterzugeben, ein Aufschlag ist nicht zulässig. Denn vom Lohnanteil könnt Ihr vom Finanzamt 20 % zurück holen!

Ebenso muss der VM seine Ansprüche direkt beim Mieter einfordern. Die Eltern sind die falsche Adresse.

Da beide Seiten gravierende Fehler begangen haben, solltet ihr euch dringend zusammen setzen und eine Kompromisslösung suchen. Glaubt mir eines, kommt es zum Prozess, wird alles noch viel teurer - und zwar für beide Seiten.

Aber nochmals, seid ehrlich zu euch selber, denn für Schäden müsst ihr bezahlen und den Mietvertrag nochmals durchlesen schadet auch nicht!

Viel Erfolg!

am besten mieterschutzbund gehen und da erkundigen