Vermieter stellt nach Auszug unklare Rechnung - legitim?
Hallo,
folgender Fall liegt bei uns vor. Ich habe mit meinem Freund eine Mietwohnung bewohnt, die auf seinen Namen lief. Vor zwei Wochen sind wir ausgezogen, wir wurden im Vorfeld vom Vermieter dazu aufgefordert, die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Als wir ausgezogen sind, haben wir die Wohnung nicht besenrein verlassen, wir haben auch ein paar Sachen stehen gelassen und müssen zugeben, dass die Wohnung nicht besonders toll aussah, was aber nur den Boden betraf.
Jetzt haben die Eltern meines Freundes (nicht er selbst!) einen Brief vom Vermieter erhalten, dass er 2500 Euro für die Renovierung der Wohnung zahlen soll, dazu zählte Entsorgung von stehengelassenem, eine neue Tapete und eine neue Toilette (warum auch immer, die war noch vollkommen in Ordnung)
Das Streichen soll 988 Euro gekostet haben (2 Zimmer-Wohnung, eine Wand ohne Tapete- Dachschräge), Farbmittel 166 Euro, 2 Monteure 9 Stunden 702 Euro, neue WC- Garnitur 82 Euro. Dazu kommt dann noch die Mehrwertsteuer. Die Wohnung war, wenn überhaupt das letzte Mal vor vier bis fünf Jahren renoviert worden. Wir wohnten dort 2,5 Jahre.
Diese Auflistung der Kosten war allerdings keine Rechung von der durchführenden Fima, sondern nur eine Liste vom Vermieter. Die Eltern meines Freundes sollen sich innerhalb nicht mal einer Woche zu den Kosten äußern (der Brief müsste dazu nach Luxemburg, da braucht auch die Post manchmal eine Woche)
Mein Freund selbst hat gar keinen Brief erhalten, obwohl er der Mieter der Wohnung war. Jetzt meine Fragen dazu.
Wenn der Vermieter die Wohnung besenrein haben will, darf er uns dann überhaupt einen neuen Anstrich in Rechnung stellen? Und auch eine neue Toilette, wenn daran kein Mangel war?
Müssen wir auf diesen Brief überhaupt reagieren, da es keine richtige Rechnung ist und nicht an meinen Freund selbst ging?
Von Kaution stand in dem Schreiben nicht, diese betrug 750 Euro und der Vermieter hat sie einbehalten, muss er diese nicht auch verrechnen?
Der Vermieter hat eine eigene (luxemburger) Firma, über die er das alles vermutlich hat machen lassen, ist das dann überhaupt möglich? Er könnte da ja einfach alle Kosten höher als normal machen, um noch was an uns zu verdienen.
Muss ich eine einfache Auflisrung der Kosten überhaupt hinnehmen oder muss er mir eine richtige Rechnung der Firma vorlegen? Durfte er überhaupt seine eigene Firma beauftragen?
Hätte er nicht zuerst uns die Möglichkeit geben müssen, selbst eine Firma zu beauftragen?
Passen diese Kosten überhaupt oder ist das zu teuer?
Wie sollten wir uns jetzt am besten verhalten?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! Wir sind echt ratlos.^^
3 Antworten
Hat der Mietvertrag eine Wohnung in Deutschland betroffen? Unabhängig vom Land: Der Mieter war Vertragspartner des Vermieters. Die Eltern sollen das Auflistungsschreiben an den Vermieter zurück senden mit dem Vermerk " Nicht zuständig".
Nach deutschem Recht muss der Vermieter dem Mieter die Gelegenheit geben Mängel nach Ende des MV selbst zu beheben oder beheben zu lassen.. Schadensersatzforderung wie hier vorgetragen bleibt daher rechtsunwirksam. Der Vermieter trägt also die von ihm verursachten Kosten selbst.
Der Vermieter ist unter Fristsetzung durch bezeugtes Einwurfschreiben aufzufordern über die Kaution abzurechnen. Die Wohnung weist keine Mängel auf, weil der Vermieter auf eigene Kosten renoviert hat.
Du stellst hier die Klauseln des Mietvertrages nicht vor, die die Schönheitsreparaturen oder die Endrenovierung betreffen. Eine mündliche Absprache über "besenrein" kann daher vermutlich nicht das Maß der Dinge sein. Auch unter dem Aspekt, dass es im Mietvertrag gefordert sei, wäre der Vermieter zunächst gehalten, den Mieter zur Erfüllung des Vertrages aufzufordern. Offenbar fehlte die Aufforderung und statt dessen führte der Vermieter die Renovierung durch. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für den Fall, dass der 'Mieter seine Pflichten nicht erfüllt.
Hallo,
da kommen aber ein paar Extreme zusammen.
Zunächst solltest Du/Dein Freund den Mietvertrag genau durchlesen, dann wisst Ihr auch, für welche Arbeiten oder Schäden Ihr aufkommen müsst.
Die Kaution kann bei berechtigten Schäden einhalten bzw. verrechnet werden.
In jedem Mietvertrag ist doch klar geregelt, dass die Wohnung besenrein zu verlassen ist. Trifft das nicht zu und lagern dort noch Gegenstände, verlängert sich der Vertrag, bis wirklich geräumt ist. Der VM muss allerdings nochmals auffordern, die Wohnung zu räumen und zu säubern. Also hier musst Du bezahlen!
Ein neues WC um 82,- € gibt es nicht, hier ist es ev. ein Papierrollenhalter und WC Bürste, die ev. so verschmutzt war, dass diese ersetzt werden musste.
Der VM hat ev. berechtigte Rechnungen im Original an den Mieter weiterzugeben, ein Aufschlag ist nicht zulässig. Denn vom Lohnanteil könnt Ihr vom Finanzamt 20 % zurück holen!
Ebenso muss der VM seine Ansprüche direkt beim Mieter einfordern. Die Eltern sind die falsche Adresse.
Da beide Seiten gravierende Fehler begangen haben, solltet ihr euch dringend zusammen setzen und eine Kompromisslösung suchen. Glaubt mir eines, kommt es zum Prozess, wird alles noch viel teurer - und zwar für beide Seiten.
Aber nochmals, seid ehrlich zu euch selber, denn für Schäden müsst ihr bezahlen und den Mietvertrag nochmals durchlesen schadet auch nicht!
Viel Erfolg!
am besten mieterschutzbund gehen und da erkundigen
Also würde das heißen, dass wir nicht einmal die Kaution für die Renovierung zahlen müssten?