Vermieter repariert Schaden nicht?

1 Antwort

Du musst dem Vermieter eine Instandsetzungsfrist für alle Mängel setzen. Kommt der Vermieter in Verzg, darfst du selbst Handwerker beauftragen >> § 536a BGB. Die Kosten verrechnest du mit der Gesamtmiete nach § 556b BGB

Eine moderate Mietkürzung kannst mt der aktuellen Mietzahlung taggenau veranlassen.