Vermieter möchte E-Mail wegen rechtlichen Schriftverkehr. Darf er das verlangen?

6 Antworten

Für den mietvertragsrelevanten Schriftverkehr benötigt der Vermieter deine Wohnungsadresse. Die hat er ja durch den Abschluss des Mietvertrages mit dir. Auf mehr hat er keinen Anspruch. Weder auf die Telefonnummer noch auf deine e-Mailadresse. Du bist also nicht verpflichtet ihm diese bekannt zu geben. Schon auch aus datenschutzrechtlicher Hinsicht.


Betty999550 
Fragesteller
 31.12.2019, 11:32

Lol der hat meine Telefonnummer und schreibt mich ganze Zeit von zwei Nummern von WhatsApp aus wtf nerft echt

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Betty999550 
Fragesteller
 01.01.2020, 15:16
@albatros

Wünsche dir auch alles Gute zum neuen Jahr😊❤️

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Sicher nicht. Er kann alles Relevante schriftlich mitteilen/einfordern.

Wer möchte sich als Mieter schon an einem Sonntag mit einer E-Mail des Vermieters befassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

bwhoch2  31.12.2019, 12:57

Unsere Mieter haben da alle nichts dagegen, wobei ich keinem vorschreibe, dass er unsere Mails am Sonntag lesen und ggf. beantworten muss.

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Streitigkeiten sollten immer in Schriftform erfolgen, E-Mails haben wegen der leichten Fälschbarkeit kaum gerichtlichen Bestand. Wenn das Dein Vermieter nicht weiß, um so besser. Zwar können Verträge sogar mündlich geschlossen werden, haben auch juristisch Bestand, sind aber ohne Zeugen nicht zu belegen, wie auch?


Betty999550 
Fragesteller
 31.12.2019, 11:19

Hab jetzt im Internet gelesen dass es rechtskräftig ist per Email

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Kamihe  31.12.2019, 11:26
@Betty999550

Mag sein, dass es Rechtkräftig ist, aber Schriftverkehr ist es auch und du solltest das wählen, was dir am sichersten erscheint, in Bezug auf Rechtssicherheit z. B. Nachweise.

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albatros  31.12.2019, 11:32
@Betty999550

Nicht alles. Betriebskostenabrechnung ja, Kündigung oder Mieterhöhungsverlangen nein.

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Dein Vermieter, wie du auch, dürfen auf qualifiziertem Schriftverkehr bestehen. Das regelt das Vertragsrecht. Denn vertragsrelevante Korrespondenz muss oben einen Briefkopf und unten eine Unterschrift tragen. Daran lässt sich der Urheber einer Sendung erkennen, denn es ist dokumentenecht. In der Geschäftswelt existiert keine nicht vertragsrelevante Korrespondenz, ausser dem postalischen Schriftverkehr.

Wenn ihr beide in übereinstimmender Meinungsäusserung was anderes vereinbart, gilt das. Dann ist es vertraglich zustande gekommen. Das setzt aber dein Einverständnis voraus. Schon im dem du darauf einsteigst, gilt dein Einverständnis.

Nein.

Ich nehme an, du meinst, ob es auch gültig ist. Verlangen kann er natürlich, was er will.