Verlassen des Schulgeländes?
Wir (4.Klasse Gymnasium) schliefen heute in der Schule und so gegen 4:00 Uhr schlichen wir raus , aber nur ganz kurz. Draußen gibt es Videokameras, also sieht man, dass wir das Schulgebäude verließen. Vor 1 Woche war schon die Verhaltenskonferenz und jetzt zu meiner Frage: Können die Lehrer die Note da irgendwie noch ändern und könnte das noch ein Nachspiel haben für die nächste Schule, denn am Freitag ist ja schon Ferienbeginn
5 Antworten
Nein, es wird in diesem Fall wohl kaum kein Nachspiel haben; wobei man, solange man noch in der vierten Klasse ist, noch gar nicht auf einem Gymnasium sein kann.
Der Wechsel auf das Gymnasium findet in der Regel nach Abschluss der vierten Klasse statt.
Das meinst Du wahrscheinlich auch, wenn Du von "der nächsten Schule" sprichst.
Da hast Du vielleicht Recht. Andererseits ist die Frage doch ziemlich kindisch für jemanden in der 8. Klasse [und die "Tat" auch🙂]. Wäre halt schön, wenn man da nicht raten müsste; denn jemand, der bereits in die 8. Klasse geht - und das auf einem Gymnasium - sollte eigentlich in der Lage sein, sich klar und unmissverständlich ausdrücken zu können. 🌝
Sorry leb halt in Österreich-da sagt man das so
Nein, auf der nächsten Schule hat das kein Nachspiel und den Noten dürfte das auch nichts schaden.
ABER, es ist nun mal so, das man in der 4. oder 5. Klasse noch Minderjährig ist. Das bedeutet du bist über deine Eltern versichert. Versichert, das heißt wenn dir ein Unfall passiert, dann kommt jemand anders als deine Eltern für die Kosten auf, dich wieder gesund zu machen.
Wenn du aber das Schulgelände verlässt, das gilt auch für die neue Schule, dann bist zu in diesen Moment nicht mehr versichert, wenn dann was passiert, müssen deine Eltern alle Kosten tragen, und die sind hoch, sehr hoch.
Wenn die Unfallversicherung nicht greift, greift die gesetzliche Krankenversicherung.
Ja, aber mehr dann halt auch nicht. Sachschäden deckt die auch nicht ab. Oder wenn man schnell mit den Heli in die Uni Klink muss
Sachschäden deckt die auch nicht ab.
Macht die Unfallversicherung auch nicht.
Oder wenn man schnell mit den Heli in die Uni Klink muss
Doch. Die rechnen dann eben mit der Krankenkasse ab.
Gibt Unterschiede bei der Reha etc.
Wäre aber auch nichts anderes, als wenn man nachmittags mit dem Fahrrad zu einem Freund fährt und stürzt. Das ist auch nicht gesetzlich Unfallversicherung, sondern ganz normale GKV.
Doch ist sogar was ganz anders, den die Lehrkräfte haben ja zum Beispiel auch Führsorgepflicht, dann kommt noch sowas wie das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" dazu. Glaube mir, ich arbeite an einer Schule, ich habe sowas leider schon miterleben müssen (Glücklicherweise kein sehr schwerer Unfall, aber immerhin schon etwas das Operiert werden musste) das was dann mit den Versicherung geregelt werden muss, und das was auf den Eltern sitzen bleibt, ist eine ganz andere Hausnummer
Und welche sind das? Also welche Kosten werden nicht von der GKV übernommen, die andernfalls von der GKV übernommen würden?
Ich nehme an, dass es um die 4. Klasse im Gymnasium geht, also die 8. insgesamt.
Das Alter spielt bei den Kosten der Heilbehandlung, falls sie notwendig ist, keine Rolle. Die einzige Frage die sich stellt, hat die Krankenkasse oder die Unfallversicherung diese zu übernehmen.
Und ihr fragt euch, warum eigentlich kein Lehrer mehr Bock hat Schulübernachtungen und Landschulheime durchzuführen. Genau wegen so einem SchXxxxx , wo ihr den Vertrauensvorschuss missachtet, den eure Lehrer euch gaben.
Und ja, mit einer schnellen Klassenkonferenz können Verhaltensnoten noch ganz schnell geändert werden. Ein Zeugnis ist erst dann gültig, wenn es gesiegelt und ausgegeben ist. Vorher ist noch vieles möglich, wenn die Schulleitung das möchte.
Also die Note wegen einer Straftat zu ändern ist absurd, wenn es der Schulleitung so stört, dann würde ich Anzeige bei der Behörde stellen…
So etwas wird wahrscheinlich nur belächelt. Überlege mal, da wurde ein Mädchen mit 75 Messerstichen von gleichalterigen "Freundinnen" ermordet, ohne ernsthafte Konsequenzen. Also kann so etwas Harmloses, was Ihr gemacht habt, erst recht keinerlei Konsequenzen haben.
Ich nehme an, dass es um die 4. Klasse im Gymnasium geht, also die 8. insgesamt.