Urlaub streichen wegen Krankheit?

10 Antworten

Der Arbeitgeber ist nur in ganz ausserordentlichen Haertefaellen zur Ruecknahme einer bereits erteilten Urlaubsgenehmigung berechtigt, muss dann aber fuer alle entstandenen Kosten aufkommen (Stornokosten u.s.w.). Zu wenig Personal oder auch krankheitsbedingter Personalausfall sind aber ganz bestiommt keine solchen Haertefaelle. Es liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, fuer eine ausreichende Personaldecke zu sorgen.

Allerdings obliegt die entscheidung darueber, ob die Ruecknahme einer Urlaubsgenehmigung nun berechtigt oder unberechtigt erfolgte, nicht dem Arbeitnehmer. Letztendlich kann darueber nur das Arbeitsgericht entscheiden. Nimmt der Arbeitgeber also die Urlaubsgenehmigung zurueck, darfst du den Urlaub keinesfalls eigenmaechtig antreten sondern musst, wenn du ihn denn unbedingt antrten willst, das Arbeitsgericht anrufen. In Eilfaellen kann man auch erst einmal eine Einstweilige Verfuegung erwirken.

Bedenke aber auch, dass du keinen Kuendigungsschutz hast und somit jederzeit problemlos und ohne Begruendung ordentlich gekuendigt werden kannst.

Kleinalrik  04.06.2013, 09:35

Zitat:

Ein einseitige Erklärung des Arbeitgebers führe dann nicht mehr zur Lösung von einem einmal getätigten Urlaubsversprechen. Selbst wenn unter besonderen Umständen die Lage eintrete, in der ein Arbeitgeber bewilligten Urlaub nach § 313 BGB wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage widerrufe, würde dies nicht zu einer Lösung vom einmal versprochenen Urlaub führen. Hierzu müsse der Arbeitgeber nach neuem Recht eine einvernehmliche Absprache mit dem Mitarbeiter treffen, aus der sich eindeutig ergebe, dass die bereits erfolgte Urlaubsgewährung wieder rückgängig gemacht werden solle. Komme es nicht zu einer solchen Vereinbarung, führe der einseitige Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber nicht zu einer automatischen Wiederherstellung der vertraglichen Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Keine Frage: Wollen Sie als Arbeitgeber nach der neuen Rechtslage einem Mitarbeiter gewährten Urlaub streichen, müssen Sie sich also mit ihm einigen. Und das kann Sie natürlich den einen oder anderen €uro kosten.

Arbeitsgericht Ulm, Urteil vom 24.06.2004, Aktenzeichen: 1 Ca 118/03

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Dann muss dein Chef sich um eine Vertretung kümmern oder selbst ran. Ansonsten, wenn dein Urlaub gebucht und bezahlt ist, muss dein Chef es dir erstatten wenn es gar nicht anders geht und ihm die Alternativen ausgehen.

Krank werden kann immer jemand. Aber deswegen kann dein Chef nicht kurzfristig deinen gebuchten/geplanten Urlaub streichen.

Er muss sich darum kümmern, dass diese Halbtagskraft in dieser Zeit einsatzfähig ist und/oder eine andere einstellen.

Wenn es die betriebliche Situation erfordert, kann Dir Dein Chef den Urlaub streichen. Allerdings hat er Dir dann sämtliche (!) Auslagen zu ersetzen, die Du bereits im Zusammenhang mit dem Urlaub bereits hattest bzw. noch hast. Und das wird sich Dein Chef im Zweifel überlegen.

Schon genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen streichen. Er hat dann für alle entstehenden Kosten aufzukommen.(Stornierung zum Beipiel)

Allerdings ist die Situation für deine Kollegin auch nicht leicht. Die hat vielleicht auch Termine, Verpflichtungen Wünsche, Kinder.

Was hier schwerer wiegt ist schwer zu sagen.

ich würde ganz anders auftreten. ich würde dem chef klipp und klar sagen, du hast einen urlaub gebucht, den er genehmigt hat, und du fährst in 2 wochen, ende fertig. für den personalstand seiner mitarbeiter ist ER zuständig, nicht du. wenn er das nicht hinkriegt, dass die kolleginnen anrollen - sein problem, nicht deins - dann gehst du. es gibt auch chefs, die das hinkriegen, eigentlich fast alle, würd ich vermuten.