Unterschied Master of Laws und Master in (zum beispiel) Wirtschaftsrecht LLM?

2 Antworten

Meistens ist der Master of Laws, den viele Unis anbieten für ausländische Studierende gedacht, die hier nach Deutschland kommen um etwas über das deutsche Recht zu lernen. Eigentlich soll man in DE Jura auf Staatsexamen studieren, da man ja nur so auch als Anwalt o.ä. tätig sein kann... Da aber auch ein Staatsexamen vielen heute nicht mehr ausreicht, macht man eben noch einen LLM um sich besonders zu qualifizieren. viele machen das aber eher im Ausland... Weil Auslandserfahrung im Lebenslauf auch gut aussieht.;-)

Blattlocher 
Fragesteller
 13.08.2014, 21:22

das weiß ich, das Beispiel ist von einer englischen Universität, hätte ich erwähnen sollen. Aber die eigentliche Frage hat sich damit leider nicht geklärt :D

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"Was ist der Unterschied": Der Inhalt, nicht aber der Titel. Wenn du einen Master in einem LL.M. Programm abschließt, bekommst du immer ein Zeugnis mit LL.M. als Auszeichnung. Nur "der Stoff" der Vorlesungen selbst unterscheidet sich eben - Master, die den Schwerpunkt explizit auf IP-Recht legen, haben dann entsprechend Vorlesungen im ANgebot, die dir bei der praktischen Tätigkeit mit IP-Recht weiterhelfen werden, d.h. du wirst sicher wenig finance/restrukturierung Vorlesungen haben im Vergleich zu anderen LL.M.s. Hast du zB im Bachelor gemerkt, hey die Finanzkrise interessiert mich sehr, dann solltest du dich mal über den LL.M. International Finance Regul. informieren.

"ist der normale Master of Laws eher so allgemein gehalten und alle anderen sehr speziell" - Ja. LL.M ist eher die allgemeine Fortbildung mit vielen, allgemeinen Vorlesungen (Lehrstuhl-abängig).

"Warum sollte man dann den allgemeinen LLM studieren, wenn ein Master-abschluss dazu dienen soll, sich zu vertiefen, wozu sich ein spezieller LLM wie die oben viel besser eignet?" - Weil es je nach Studienordnung aber dennoch eine Vertiefung/Spezialisierung geben kann (Steuern, Energierecht, Personal, Markenrecht, ...you name it). Musst du mal schauen im jeweiligen Studiengang.

** Besonderes: Habe geradr mal kurz gegoogled aus Jux und bin auf der Berliner FU LL.M. Seite gelandet: Es scheint wohl auch möglich zu sein, dass der LL.M. für ausländische Bewerber only gedacht ist, damit Sie sich beruflich für eine TÄtigkeit mit deutschem Recht qualifizieren können. Aha. Naja scheint also dann auch uni/FH-abhängig zu sein, wie man den LL.M. konzepiert. Naja, aber ich würde mich trotzdem an dem obigen geschilderten halten und mich mal abhänig von deinen Interessen, informieren, wenn du mit dem Gedanken spielst!