Untermiete. Übergabeprotokoll verbindlich? Was muss beachtet werden?

3 Antworten

Du solltest daran ein eigenes Interesse haben. Wenn nachher etwas kaputt ist, was im bei Beginn der Untervermietung noch heil war, muss der Untermieter für den Schaden aufkommen. Hast du kein Protokoll, kann er immer behaupten, dass der Schaden vorher schon bestanden hätte.

Das Protokoll sollte Name, Anschrift und das Objekt beinhalten. Weiter welche Wohnung es ist und was alles an Zubehör dabei ist.

Weiter sollten alle Beschädigungen und Abnutzungen möglichst genau dokumentiert werden. Es sollte weiter ein Passus drin sein, dass alle anderen Dinge unbeschädigt sind.

Wenn ihr nun nach der Untervermietung ein erneutes Protokoll zur Übergabe erstellt, könnt ihr die beiden miteinander vergleichen. Sind Schäden hinzugekommen, muss der Untermieter für diese Schäden haften.

Gerhart  17.02.2014, 08:04

Hat er kein Protokoll, dann kannst du behaupten, dass bei Übernahme alles in Ordnung war.

Interesierter  17.02.2014, 22:28
@Gerhart

Theoretisch ist das natürlich eine prima Idee. Sie hat nur einen kleinen Haken:

Behaupten kann man viel. Was machst du, wenn er es bestreitet? Dann fehlen Beweise.

Mit ungewissem Ausgang vor Gericht gehen? Oder doch besser die Segel streichen und mit hängenden Ohren den Schaden selber zahlen?

Eine formlose Liste aller Mängel damit in sechs Monaten kein Streit aufkommt, was schon kaputt war oder was der Untermieter kaputt gemacht hat. ggf. können Fotos helfen (Smartphone - EMail)

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&cad=rja&ved=0CFMQFjAE&url=http%3A%2F%2Fmietvertragmuster.info%2Funtermietvertrag%2F&ei=aTgBU_yPGMKY4wS2xYDwCg&usg=AFQjCNFuXKZJJKs5ZVKwk2BYhSsCYWVvbg&sig2=ujNCb2wxOWR_GJ5NN1mHFw

Auf jeden Fall alle Mängel die vorhanden sind,Gesamtmiete mit Nebenkosten.

Miet-Beginn und Miet-Ende.Alle zwei Parteien müssen unterschreiben ,

mit Ort und Datum .dazu noch obenstehender Link

VG pw