Mietzahlung nach Schlüsselübergabe?

6 Antworten

Guten Tag, ich habe kurzfristig eine andere Wohnung gefunden und nun per 30.09. ordnungsgemäß gekündigt. Ausziehen werde ich aber zum 01.08. Ein Nachmieter für den 01.09. wurde durch den Vermieter gefunden. Somit müsste ich bis 31.08. noch Miete zahlen.

Du musst rein rechtlich gesehen am 31.8. um 23 Uhr 59 raus sein und nicht erst am 1.9.!

Nun hat der Makler sowie der Vermieter fix einen (Schlüssel-)Übergabe-Termin zum 15.08. vereinbart. Ist es richtig, dass ich dann nur noch bis zum 15.08. Miete zahlen muss ? Somit also nur noch die halbe Augustmiete.

DU hast das Recht die Schlüssel bis zum Ende der Mietzeit zu behalten, musst aber Besichtigungen dulden bzw. ermöglichen.

Wenn Du den Schlüssel abgibst entbindet Dich das nicht automatisch von Deiner Pflicht die Miete zu zahlen.

Meiner Meinung nach liegt somit für mich kein Nutzungsrecht mehr vor und ich würde die halbe Miete einsparen. Ist das korrekt ? Was muss ggf. beachtet werden ?

Man könnte sich mit dem Vermieter einigen sofern das möglich ist.

Wenn nicht, dann mache nur die Wohnungsabnahme und ermögliche Besichtigungen, 1- 2 mal pro Woche für 45 Minuten reichen.

Den Schlüssel gibst Du dann am 31. August ab.

Hast Du keinen Bock auf Besichtigungstermine, dann gebe den Schlüssel wie der Makler es möchte am 15. ab, aber Du hast keine rechtliche Handhabe die Miete nicht zahlen zu müssen.

MfG

Johnny

Wenn du die Schlüssel übergibst, hast du ja keine Verfügungsgewalt mehr über die Wohnung. Du müsstest also keine Miete mehr zahlen. Wenn du dich aber weigerst, wird das Entgegenkommen wegen der vorzeitigen Wohnungskündigung eben wieder aufgehoben. Dann musst du bis zum 30.9. zahlen. (Dann darfst du aber auch die Schlüssel behalten)

Die reine Schlüssel-/Wohnungsübergabe vor Mietende stellt rechtlich gesehen kein Vertragsende dar.

Wenn der Vermieter verlangt das Du am 15.8. alle Schlüssel abgibst soll er Dich zu dem Tag aus dem Vertrag entlassen.

Ansonsten gibt es die Schlüssel erst am 31.8.

Die vorgezogene Schluesseluebergabe befreit dich nicht von der Mietzahlungspflicht. Du brauchst dich aber auch nicht darauf einzulassenund kannst sagen: "Noe, wenn ich bis zum 31.8. Miete zahlen soll, gibt's die Schluessel auch erst am 31.8.".

Wenn der Vermieter ein starkes Interesse an der vorzeitigen Schluesseluebergabe hat, wird er sich moeglicherweise auch auf einen Mietaufhebungsvertra zum15.8. einlassen und du muesstest dann auch nur bis zum 15.8. Miete zahlen.

Es kann aber auch passieren, dass der Mietvertrag mit dem Folgemieter dann nicht zustande kommt (sofern er dies nicht bereits ist) und du dann bis zum 30.9. zahlen musst.

Chiavi 
Fragesteller
 18.07.2014, 09:39

genau diese Befürchtung habe ich. Der Nachmieter hat seinen Vertrag mittlerweile zum 01.09. unterzeichnet und bekommt bei meiner Schlüssel-Abgabe den Schlüssel gleich vom Vermieter übergeben.

Daher sehe ich nicht ein, weiter Miete zu zahlen. Es scheint dann wohl doch besser zu sein, dies mit dem Vermieter vorab zu klären und mir das Mietende bestätigen zu lassen, als einfach nur die halbe Miete zu überweisen und zu hoffen, dass es keinen Ärger gibt. Denn Ärger möchte ich auf jeden Fall vermeiden.

Wenn der Nachmieter am 15.08. den Schlüssel will muss er dir den Rest des Monats erstatten.

Wenn du bis 31.08. bezahlst, hast du auch das Recht die Mietsache so lange zu nutzen.