Unterlassene Hilfeleistung: Schadenersatz?

7 Antworten

https://www.advocado.de/ratgeber/arzthaftungsrecht/behandlungsfehler/aerztepfusch-wie-verklage-ich-meinen-arzt.html

Geprüft werden muss in jeder Situation, inwiefern der Arzt überhaupt helfen konnte. Musste er dabei auf seinen eigenen Schutz achten? Waren die Möglichkeiten einer potentiellen Patientenaufnahme im Krankenhaus erschöpft?

Die unterlassene Hilfeleistung führt aber immer wieder dazu, dass es zu einer gerichtlichen Verhandlung und damit einhergehenden Ermittlung gegen Ärzte kommt. Diese Pflicht der Ärzte ist im § 323c StGB festgehalten: Demnach unterliegt jeder Bürger in Deutschland der Pflicht der allgemeinen Nothilfe und muss seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechend Hilfe leisten. Da Ärzte jedoch im Allgemeinen die Einzigen vor Ort sind, die in hohem Maße wirksame Hilfe leisten können, sind sie von diesem Gesetz besonders betroffen.

Hilfe zu leisten hat Jedermann immer dann, wenn ein Unglücksfall besteht oder sich eine Krankheit akut verschlimmert. Dann sind die besonderen Fähigkeiten des Arztes gefragt: Er muss all jene Maßnahmen ergreifen, die zur Besserung des Zustandes des Betroffenen beitragen oder die Schäden wirksam abzuwenden. Kommt ein Mediziner dem nicht nach, so kann der Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt werden und der Betroffene Schmerzensgeld oder Schadensersatz fordern.

So wurde im Jahr 2010 in Gießen beispielsweise ein Allgemeinmediziner zu 3.000 € Schmerzensgeld verklagt (Az. 21 K 3235/09.GI. B). Eine Frau kontaktierte einen zum Notdienst eingeteilten Arzt aufgrund akuter Übelkeit und wurde daraufhin in seine Praxis bestellt. Als die Patientin jedoch an der Praxis ankam und klingelte, öffnete der Arzt die Tür nicht. Angehörige fuhren die Betroffene in ein Krankenhaus, in dem ein schwerer Herzinfarkt diagnostiziert wurde. Die Frau verstarb wenige Stunden später. Der Mediziner hat an dieser Stelle gegen seine Berufspflicht verstoßen. Er beteuerte jedoch, dass er die Klingel nicht gehört habe.

Woher ich das weiß:Recherche

Es kommt tatsächlich auch darauf an wie schwerwiegend die Erkrankung/Verletzung ist. Zudem muss ein Arzt nicht jeden Patienten annehmen da auch im medizinischen Bereich das Hausrecht gilt....Ich hatte vor Jahren mal so einen Fall.


Uschi99501  15.04.2020, 18:22

Ebenfalls müssen Kassenärzte Patienten aufnehmen und dürfen nur bei Überlastung ablehnen. Google das doch mal

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Dringender Notfall nicht behandeln bedeutet noch lange nicht, dass eine unterlassene Hilfeleistung i.S. des 323c StGB vorliegt. Zunächst bitte den TB des 323c abarbeiten.

Kommt immer auf den Schaden an der entstanden ist, eine pauschale Antwort kann man da wirklich nicht geben. Hast du denn Schäden gehabt?


maccy500 
Fragesteller
 15.04.2020, 18:17

Das hat nur mit einer Aufgabe zu tun die uns unsere Lehrerin gegeben hat. Mehr Info stand auch leider nicht in der Aufgabenstellung drinne, eben nur die Frage weshalb ich da nicht weiterkomme :/

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nanfxD  15.04.2020, 18:19
@maccy500

steht da Schadensersatz oder Schmerzensgeld?

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Ein Arzt ist dazu verpflichtet, jedem Patienten zu helfen. Punkt

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung