Unterhalt wenn man zusammen wohnt

6 Antworten

Der Mann ist ab Geburt des Kindes für dieses unterhaltspflichtig (bei anerkannter Vaterschaft...).
Ist er darüber hinaus noch "leistungsfähig", so ist er ggf. auch Dir als Kindsmutter bis zum dritten Geburtstag des Kindes unterhaltspflichtig ("Betreuungsunterhalt"), bei vorab anerkannter Vaterschaft wäre dieser bereits mit Beginn des Mutterschutzes fällig.

Wenn Ihr zusammen wohnt, erbringt er den Kindesunterhalt zusammen mit Dir in Form von Betreuung des Kindes und Barleistungen. Der "Betreuungsunterhalt" für Dich ist dann Bestandteil Eures gemeinsamen "Wirtschaftens" in einem gemeinsamen Haushalt....

Wenn er nicht mit Dir und dem Kind zusammen lebt, so muss er die Unterhaltsleistungen als "Barleistungen" an Dich erbringen......, wenn diese "tituliert" werden, wären sie ggf. einklagbar/ pfändbar....

Wenn Ihr zusammenwohnt, muss er den Unterhalt (der dann nicht mehr so genannt wird) in Form von - sagen wir - Wirtschaftsgeld zahlen. Du kannst ja nicht alles allein stemmen.

Ich würde mir aber echt überlegen, ob ich mit so einem Menschen zusammenziehe.

Aber es kann ja sein, dass er sich noch ändert - ich wünsche es Dir.

Eigentlich sollte Dir das Verhalten doch Warnung genug sein ! Oder?

Lass ihn NICHT mit einziehen! Er muss Unterhalt zahlen!

Wenn er sich jetzt schon so verantwortungslos verhält, wird sich das im Zusammenleben nicht ändern - eher noch schlimmer werden!

Sorry, wenn ich Dir da keine Hoffnung machen kann :-/

Alles Gute für Mutter und Kind!

Er ist schon ziemlich kleinlich was mich betrifft aber das er für das Kind auch nicht zahlen will ist schon echt heftig!

Zieh nicht mit ihm zusammen. Lass das Jugendamt für den Kindesunterhalt durch ihn sorgen und zieh Dein Kind alleine gross.

Mir reicht das Geld nämlich langsam selber nicht mehr.

Zu Not musst Du auf die Wohnung wieder verzichten und diese wieder verkaufen.

auchmama  21.10.2014, 10:03
Zu Not musst Du auf die Wohnung wieder verzichten und diese wieder verkaufen.

Abtrag für eine Wohnung kommt einer Miete gleich bzw. ist der Abtrag sogar noch geringer!

Für Mietwohnungen gibt es Mietzuschuss für Eigentum nennt sich das "Lastenausgleich" und vor einem Verkauf sollte da erst noch mal ein Antrag gestellt werden! Und wohnen müssen Mutter und Kind ja irgendwo!

haikoko  21.10.2014, 10:35
@auchmama

OK, das wusste ich nicht so genau. Ich wollte nur Möglichkeiten - und die auf jeden Fall - ohne den doch recht unwilligen Freund und werdenden Vater aufzeigen.

Du willst mit jemanden zusammen ziehen, der sich weigert sich an den Unkosten zu beteilige?

Mädel, der ist nicht der Richtige.

Anbei rechtlich muss er natürlich zahlen, auch wenn er bei dir wohnt, aber den Stress willst du dir doch wohl nicht antun?