Muss jedes Jugendamt gleich rechnen?

5 Antworten

ja er hat die identischen Angaben gemacht die Lohnzetteln wurden kopiert so wie alles andere auch

ichweisnix  19.11.2015, 09:40

Man muß die Auskunft nur alle 2 Jahre über sich ergehen lassen. D.h. er hätte einfach auf die lezte Auskunft verweisen können. Wenn es einen Title gibt, wovon ich ausgehe, wäre auf die zu verweisen. Ganz wichtig ist es hier auf keinen Fall einfach einen höheren Title zu akzeptieren. Einer Reduzierung kann man natürlich problemlos zustimmen.

Jugendämter ermitteln den Unterhalt zumeist nach der "Düsseldorfer Tabelle" bzw. den geltenden Unterhaltsrichtlinien.

Nach diesen Unterhaltsrichtlinien können Aufwendungen/ Beträge, die das "unterhaltsrelevante Einkommen" des Unterhaltspflichtigen beeinflussen, unterschiedlich berechnet werden - das ist dann in erster Linie vom zuständigen Bearbeiter abhängig

  • Z.B. können für die "berufsbedingten Aufwendungen" (Fahrtkosten, Arbeitssachen...) pauschal 5% des Nettoeinkommens angesetzt werden oder aber auch die tatsächlich anfallenden Kosten berücksichtigt werden...
  • Schuldentilgungen, Kreditraten... können entweder garnicht oder nur unter bestimmten Bedingungen in Abzug gebracht werden.... usw.

Der Mann könnte sich an das jeweilige Jugendamt wenden und den Berechnungen widersprechen - dann könnten diese ggf. geändert werden, müssen es aber nicht unbedingt....

Das Jugendamt darf überhaupt Nichts bestimmen. Die Berechnungen des Jugendamtes sind lediglich als Vergleichsvorschlag zu verstehen. Das einzige was das JA darf ist, den Unterhalt bei Einvernehmen zu titulieren. Wird man sich nicht einig kann das Jugendamt im Rahmen eine Beistandschaft klagen. Dann entscheides das Gericht. Wichtig ist hier, das man genau darlegt wie viel man bereit ist an Unterhalt zu zahlen, da sich danach das Tragen und eine etwaige Verteilung der Gerichtskosten richtet. 

Die Titulierung ist als außergerichtlicher Vergleich für beide Seiten verbindlich. So ein Titel kann gerade nicht nach Jux und Dollerrei geändert werden. Eine Änderung ist nur wieder im Einvernehmen oder durch Änderungsklage möglich.

Bei einer Änderungsklage muß der der die Änderung will darlegen, welche Tatsachen sich geändert haben. D.h. eine Änderungsklage kann sich nicht darauf beziehen, das man anders rechnet.


Hierbei ist ferner zu beachten, das wenn eine Auskunft ohne Begründung nur alle 2 Jahre verlangt werden kann. Bei kürzeren Abständen muß der Unterhaltsberechtigte darlegen, das sich etwas geändert hat.

Dementsprechend kann ein neues JA die Höhe zwar problemlos reduzieren, da wird der Unterhaltspflichtg zustimmen, aber nicht so einfach erhöhen.

Etwas anderes gilt natürlich wenn noch kein Title erzeugt worden ist, es also keinen außergerichtlichen Vergleich mit den lezten Jugendamt gab. Allerdings sind es meißt die Jugendämter die den unterhalt möglichst tituliert haben wollen.




Das Jugendamt kann nur anhand der Angaben des Kindsvaters rechnen. Hat er bei beiden Jugendämtern genau gleiche Angaben gemacht?

beigelbeckfra 
Fragesteller
 18.11.2015, 18:27

Ja hat er alles identischen 

lindgren  18.11.2015, 18:29
@beigelbeckfra

Das solltet ihr mit den Jugendämtern abklären. Zeigt ihnen doch die Papiere.

Es kommt darauf wo das jeweilige Jugendamt liegt und welche Kostenbeiträge von der Verwaltung festgelegt worden sind.

beigelbeckfra 
Fragesteller
 18.11.2015, 19:55

Beide sind in Thüringen zwar unterschiedlich landkreise.

Wie soll ich das mit den Verwaltungskosten verstehen

Das eine berechnet bei den fahrtkosten x und das ander die Hälfte von x 

Darum die frage ist das normal (rechtens)