Pflichtteil geerbt, Jocenter, Jugendamt Unterhaltsschulden, andere Schulden, aber jeder will alles für sich beanspruchen?
Moin!
Ich habe Unterhaltsschulden beim Jugendamt und habe gerade etwas Geld geerbt.
Da ich aber zuletzt von ALG2 leben musste, will nun das Jobcenter alle Nachweise und das Geld schön auf einen bestimmten Zeitraum verrechnen.
Ok, nun ist aber ein Brief vom Jugendamt gekommen, in dem die schreiben, ich soll doch bitte den gesammten geerbten Pflichtteil an sie überweisen um wenigstens einen Teil der Unterhaltsschulden zu begleichen. Hallo?
Ich bin bei der Schuldnerberatung, diese wurde von denen auch informiert.
Jetzt habe ich aber erst nächste Woche einen Termin dort. Als ich heute kurz fragte, ob mir jetzt alle das Geld wegnehmen würden... meinte er nein, wenn ich mir sinnvolle Sachen anschaffe und es nicht sinnlos "verprasse"
Allerdings habe ich den Brief vom Jugendtamt erst gerade gelesen.
Da war mein Plan, also sinnvoller Umgang und gucken was mir das Jobcenter schreibt etc. in der Hoffnung hier und da jeweils Schuldenteile abzuzahlen.
Im Internet habe ich viel schon gelesen.. es heisst, das ich von dem Erbe keine Schulden zahlen darf, da es während des Bezugs von ALG2 zugeflossen ist. Das Jobcenter rechnet mit dem ganzen Erbe.. nach abzug von Anwaltskosten hoffe ich.. sonst pech für die.. anders wäre ich nicht dran gekommen und mein Anwalt meinte es sei zur Beschaffung notwendig gewesen.
Naja, ein kleiner Teil ist eh schon ausgegeben.
Also, das Jobcenter wird mir vorschreiben wollen, wie lange ich mit dem Geld klar kommen soll, ohne berücksichtigung der Schulden, Jugendamt und ein paar andere, kleinere Beträge...
Das kann doch nicht sein, das jetzt das Jugendamt kommt und alles für sich beanspruchen kann? Außerdem würde ich dann wieder nichts haben und müsste ALG2 weiter beziehen.. was letzendlich eine indirekte Schuldentilgung durch die Steuerzahler wäre... also kann das Jugendamt ja schonmal garnicht alles für sich beanspruchen dürfen oder?
Vielen lieben dank, falls ich heute noch etwas schlauer durch den ein oder anderen von euch werde, würde mich das echt freuen. Danke!
Schöne Grüße
2 Antworten
Pflichtteil geerbt,
Der Pflichtteil ist kein Erbteil, sondern eine Forderung gegen den Erben.
Ok, nun ist aber ein Brief vom Jugendamt gekommen, in dem die schreiben, ich soll doch bitte den gesammten geerbten Pflichtteil an sie überweisen um wenigstens einen Teil der Unterhaltsschulden zu begleichen. Hallo?
Wenn das JA einen Titel hat, dann wäre es am Besten, wenn es sich direkt an den Drittschuldner, sprich Erben wenden würde. In diesen Fall haben Sie nämlich kein Problem, da Ihnen das Geld gar nicht erst zufließt.
Von freiwilligen Zahlungen für die Vergangenheit wäre hier abzuraten. Auch wenn es für den Unterhalt noch Sonderregeln nach §11B Abs 1 Nr 7 gibt. Für die 6 Monate auf die das Einkommen angerechnet wird, ist der entfallende Unterhalt aber anzurechnen und an das Kind zu zahlen.
Noch etwas, Voraussetzung für den materiell rechtlichen Unterhaltsanspruch ist, das sie leistungsfähig sind. Insoweit sollten Sie immer versuchen den Unterhaltstitel an sich zu reduzieren oder aufzuheben und nicht erst bei der Pfändung. Ohne Unterhaltstitel kann das JA Nichts auf sich überleiten und es laufen dann keine Schulden auf.
Insgesamt emfpfielt es sich hier, sich einen Beratungsschein zu holen und damit zum Anwalt zu gehen.
Ganz so einfach geht da snicht wie sich da sjobcneter vorstellt den Unterhalsgeld msut du ja Zahlenn und damit kann das Jobcneter nicht alles nurt für alg 2 verechnene den wen du unterhalt zaheln muss dan mus das geld dafür auch frei sein !
Das jugendmat holt sich zb nur geld wen es zb im voraus das gezahlt hat! Aber beide könne nict alles verlangen !
Irgento habe ich sogar gelesen das schulden abzubezaheln vorgeht als zb von dem geld zu leben!
Aber Warte erstmal den termin Beim Schuldenberater ab und lege den de beiden schreiben vor!
Fals die beiden Ämter die zahlung von dir vorher haben wollen gehe erstmal in den wiederspruch!