Pflichtteil geerbt, Jocenter, Jugendamt Unterhaltsschulden, andere Schulden, aber jeder will alles für sich beanspruchen?

2 Antworten

Pflichtteil geerbt,

Der Pflichtteil ist kein Erbteil, sondern eine Forderung gegen den Erben.

Ok, nun ist aber ein Brief vom Jugendamt gekommen, in dem die schreiben, ich soll doch bitte den gesammten geerbten Pflichtteil an sie überweisen um wenigstens einen Teil der Unterhaltsschulden zu begleichen. Hallo?

Wenn das JA einen Titel hat, dann wäre es am Besten, wenn es sich direkt an den Drittschuldner, sprich Erben wenden würde. In diesen Fall haben Sie nämlich kein Problem, da Ihnen das Geld gar nicht erst zufließt.

Von freiwilligen Zahlungen für die Vergangenheit wäre hier abzuraten. Auch wenn es für den Unterhalt noch Sonderregeln nach §11B Abs 1 Nr 7 gibt. Für die 6 Monate auf die das Einkommen angerechnet wird, ist der entfallende Unterhalt aber anzurechnen und an das Kind zu zahlen.

Noch etwas, Voraussetzung für den materiell rechtlichen Unterhaltsanspruch ist, das sie leistungsfähig sind. Insoweit sollten Sie immer versuchen den Unterhaltstitel an sich zu reduzieren oder aufzuheben und nicht erst bei der Pfändung. Ohne Unterhaltstitel kann das JA Nichts auf sich überleiten und es laufen dann keine Schulden auf.

Insgesamt emfpfielt es sich hier, sich einen Beratungsschein zu holen und damit zum Anwalt zu gehen.

Ganz so einfach geht da snicht wie sich da sjobcneter vorstellt den Unterhalsgeld msut du ja Zahlenn und damit kann das Jobcneter nicht alles nurt für alg 2 verechnene den wen du unterhalt zaheln muss dan mus das geld dafür auch frei sein !

Das jugendmat holt sich zb nur geld wen es zb im voraus das gezahlt hat! Aber beide könne nict alles verlangen !

Irgento habe ich sogar gelesen das schulden abzubezaheln vorgeht als zb von dem geld zu leben!

Aber Warte erstmal den termin Beim Schuldenberater ab und lege den de beiden schreiben vor!

Fals die beiden Ämter die zahlung von dir vorher haben wollen gehe erstmal in den wiederspruch!