Untauglich als Kinderpflegerin (Ausbildung)?

3 Antworten

V.a. während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten aufgelöst werden, wenn Unzufriedenheit - hier aufgrund von Untauglichkeit - auftritt.

Wenn du dich als nicht tauglich für die Ausbildung erweist, kann die Schule das in der Probezeit beenden. Es kann sein dass du den Stoff nicht verstehst, es kann sein, dass du charakterlich ungeeignet bist, es kann sein dass Du körperlich die Ausbildung nicht schaffen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Wenn sie der Meinung sind, der Beruf ist für Dich überhaupt nicht geeignet, weil Du vollkommen unfähig bist, können sie das schon beizeiten Dir sagen, damit Du Dir noch etwas suchen kannst, was Dir besser liegt.