Ungewollt Plagiat auf eBay Kleinanzeigen verkauft?
Hallo, ich habe ausversehen auf eBay Kleinanzeigen ein Plagiat von einem tshirt verkauft. Der Käufer hat mich drauf hingewiesen und will sein Geld zurück. Ich schreibe generell immer dazu das es sich um einen privat Verkauf ohne Haftung und Gewährleistung handelt. Muss ich dem Käufer nun sein Geld zurück senden? Wie gesagt es war unwissentlich. Er hat gesagt wenn er sein Geld nicht zurück bekommt leitet er weitere Schritte ein. Kann mir jemand sagen was ich nun tun soll weil ich mich ja eigentlich von Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen habe
4 Antworten
natürlich musst du das- du hast Ware verkauft, welche nicht der Beschreibung- sprich Marke - entsprach. Hättest du willentlich eine Fälschung verkauft hättest du dich strafbar gemacht, bei einem unwissentlichen Verkauf haftest du nur für die Beschaffenheit wie in deiner Auktion beschrieben. Wie gesagt ist die Beschaffenheit hier aber eine andere und du solltest die Sache schnell zurück nehmen bevor der Käufer ggf. noch Anzeige erstattet. Erspart dir viel Ärger.
Muss ich dem Käufer nun sein Geld zurück senden?
Ja, denn er hat einen berechtigten Sachmangel reklamiert:
und Du kannst von Glück sagen, dass er keine Strafanzeige stellt:
https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html
Dem Käufer steht auch die Erstattung des Rückportos zu, falls Du das Shirt zurück erhalten möchtest.
Es beweist sich einmal mehr: ebay-Kleinanzeigen = Barzahlung bei Abholung.
Was ist an verbotenem Fake-Verkauf misszuverstehen?
Es werden so viele fakes auf eBay und eBay Kleinanzeigen verkauft? Wieso interessiert es dann keinen wenn es so eine Straftat ist?
Wie Du siehst, interessiert es die Käufer.
Und wir doch bei Deiner Argumentation Deine Frage? Ach ja: "ich habe ausversehen auf eBay Kleinanzeigen ein Plagiat von einem tshirt verkauft."
Hattest Du Absolution bzw. Straffreiheit erhofft?
Du bist ein betrüger und solltest es zurücknehmen, bevor du von der platform fliegst oder eine Anzeige bekommst.
Ich würde ihm ganz schnell das Geld überweisen. Das du nicht wusstest, dass es sich im ein Plagiat handelt ist völlig unerheblich. Wenn der damit zur Polizei geht, hast du die K*cke am dampfen.
Wie sieht es aus wenn ich in der Beschreibung drauf Hinweise das sich um ein replikat handelt also sozusagen eine 'Nachahmung'