Umtausch von Parfum

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Ich glaube, du hast gute Chancen. Zu einem Kauf gehört eine zweiseitige Willenserklärung. Du bist davon ausgegangen, Le male zu kaufen, hast dafür also eine Willenserklärung abgegeben. kaufhof hat dir Le male summer verkauft, hat Dafür eine Erklärung abgegeben. Aber die Erklärungen stimmen nicht überein. Durch die falsche Beschilderung war es Dir auch nicht möglich, diesen Fehler vor der "Duftprobe" zu bemerken. Ich würde es bei Kaufhof genauso schildern, wie Du es hier getan hast. Und auch ich glaube, dass Du, wenn Du den Geschäftsführer sprechen wirst, Ersatz bekommen wirst.

Geo999 
Fragesteller
 12.08.2010, 10:53

Okay danke, ich werde es versuchen (:

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Auf Grundlage einer Kulanzentscheidung wirst Du den Duft tauschen können.

au mann!!!!!!

WIE kann man das ÜBERSEHEN???? das ist doch blödsinn!!!! die verpackung ist nicht ohne schrift!!!

der duft war sicherlich NICHT falsch gekennzeichnet! die dose sieht komplett anders aus, sie ist ja durchsichtig und man sieht die blaue flasche! der tester von le male ist dunkelgrün!

auf der klaren dose steht dick und fett: le male summer edition!!! riesig groß! es steht NICHT nur auf dem boden der flasche und der vorderseite der verpackung!!! wenn ich könnte, würde ich mal ein bild anhängen!

außerdem kostet die 125er le male weitaus mehr.

also, daß man nicht lesen kann...bitte...aber wie willste den rest erklären? blau-grün-metall-sehschwäche?

wir haben ebendiese ware auch im angebot, für mann oder auch frau, deshalb kenne ich das produkt im detail....

daß die dose geöffnet wurde, sieht jeder mensch, weil eine folie drum ist. und die ist nun weg, reparieren kann man sie auch nicht.

hmmm....versuche es auf dem kulanzweg...vielleicht machen sie es ja. verpflichtet sind sie nicht dazu, denn du hattest ja die gelegenheit, die ware vorher zu prüfen im geschäft.

allerdings: ich finde es nicht gut, daß kunden für ihre eigenen fehler andere zahlen lassen. auch nicht in ordnung finde ich, daß hier falsche wahrheiten geschrieben werden, um irgendwas zu beschönigen!!!

stelle dir mal vor, du bist der händler!!!

Iich gehe stark davon aus, dass du es spätestens dann wiederbekommst, wenn du den geschäftsleiter sprichst und dich beschwerst, oder gar einen Brief an die Verwaltung ganz oben schreibst. ich würde auch nicht dazu sagen, dass ich es bereits benutzt habe, sondern einfach, dass du draufgeguckt und es bemerkt hast - auf nachfrage würde ich dann "gestehen", dass ich schon einen Sprüher entnommen habe. Aber selbst das dürfte kein Beinbruch sein, denn soetwas wird von den Drogeriemärkten dann meist als Tester verwendet.