Umtausch Kleidung nach einmaligen tragens/waschens

6 Antworten

"alle bedingungen erfüllt" <-- stimmt nicht, denn der Artikel muss neu und unbeschädigt sein. Neu per Definition heißt originalverpackt, mit Etikett, ungetragen, unbenutzt. Nur so kann man auf sein 14-tägiges gesetzliches Rückgaberecht Gebrauch zurückgreifen. Aber nur so nebenbei: ich kenne genug Leute, die das genau so machen. Ein Kleid kaufen, auf einer Party tragen und dann zurückgeben. Unmöglich sowas!

osamabinhungrig 
Fragesteller
 10.10.2011, 21:21

bei denen klappts dann ja :D

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Eichbaum1963  10.10.2011, 21:21

Vor allem gilt das 14-tägige Rückgaberecht auch nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften, nicht aber beim Händlerdirektkauf. ;)

Dort ist es nämlich nur die Kulanz ders Händlers oder ein freiwilliges Angebot.

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Rob951  10.10.2011, 21:22

Wenn man im Laden direkt vor Ort die Ware gekauft hat, dann aht man KEIN Rückgaberecht. Das ist dann reine Kulanz.

DH @ Eichbaum.. warst schneller :D

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Eichbaum1963  10.10.2011, 21:31
@Rob951

Macht nüscht, doppelt hält eh besser. :P Und auch dir ein DH. ;)

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Du bist ein gar lustiges Kerlchen. In welchem Recht fühlst du dich denn? Erst tragen, dann waschen, dann umtauschen???? Merkwürdige Rechtsauffassung.

Versuchen kannste es ja, nett ist es allerdings nicht unbedingt, erlaubt sowieso nicht. :P

Aber bedenke: du hast kein 14-tägiges Rückgaberecht. Die 14 Tage sind eine freiwillige Leistung des Händlers.

Denn das 14-tägige Rückgaberecht gilt allenfalls bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften, nicht aber beim Händlerdirektkauf - dort ist es reine Kulanz des Händlers.

Erstmal ist zu klären: wurde der Kauf über Internet getätigt? Wenn ja, dann besteht innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Ware ein generelles Rückgaberecht, ohne Angabe von Gründen.

Wenn du persönlich im Laden warst, dann besteht kein Rückgaberecht. In diesem Falle wärst du auf Kulanz des Verkäufers angewiesen.

osamabinhungrig 
Fragesteller
 10.10.2011, 21:24

nein in einem laden.. ja ich erwisch scho an netten verkäufer

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na sag mal wo lebst du denn? der umtausch ist ausgeschlossen, du kannst doch nicht sachen erst tragen und dann zurückgeben. der hinweis gilt für nicht benutzte waren