Trotz Bezug von Krankengeld und Antrag auf Rente Aufforderung zur Reha?

5 Antworten

Hallo,

die gesetzliche Krankenkasse kann nach § 51 SGB V zu einem Rehaantrag auffordern (Frist: 10 Wochen). Wenn man den Antrag nicht stellt, entfällt das Krankengeld.

Wenn bereits eine Erwerbsminderungsrente gestellt wurde, erhält man meist ein Schreiben der Krankenkasse, dass dieser Rentenantrag als Ersatz für den Rehaantrag angesehen wird.

Die Rentenversicherung kann aus einem Rehaantrag einen Rentenantrag machenm (wenn Reha nicht sinnvoll ist) oder aus einem EM-Rentenantrag einen Rehaantrag machen (wenn Reha sinnvoll erscheint). -> Fachbegriff: Umdeutung

Bei einem Antrag auf Altersrente gibt es keine Umdeutung in einen Rehaantrag. Die Krankenkasse wird sich daher meistens auch nicht mit einem Antrag auf eine Altersrente zufrieden geben.

Was ist denn gegen eine REHA zu sagen? Das sind im Prinzip 3 Wochen Wellness-Urlaub. Außerdem wird der Reha-Arzt in deinem Alter deinen Rentenantrag dann einfach durch winken.

Nach Beratung bei der RV wurde mir nahegelgt einen Rentenantrag möglichst sofort zu stellen "das würde ich auf keinen Fall tun" da von deinem Krankengeld noch Beiträge zur RV abgeführt werden"

da ich jederzeit von der Krankenkasse eine Aufforderung zur Reha bekommen könne. "kann , muss aber nicht"

Diesen dürfe ich nicht ablehnen, das ist Richtig, aber dennoch würde ich dann erstmal die Reha durchlaufen,die wie Hans schon sagte, als Wellnessurlaub durchgeht.

WennDu bis zur AU beschäftigt warst, würde ich nach KG und Reha erst noch evtl. den ALG Anspruch vollausschöpfen, da auch hier weitere Beiträge abgeführt werden.

Da die Rente vermutlich niedriger ist als das Krankengeld, solltest du freiwillig keinen Rentenantrag stellen.

Wenn die Krankenkasse dich dann auffordert, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen, kannst du das immer noch tun und ggf. erst einen Reha-Antrag stellen, um noch länger Krankengeld zu beziehen.

Mit der Krankenkasse könntest du auch verhandeln, ob du statt einer Erwerbsminderungsrente auch eine Altersrente mit einem bestimmten Rentenbeginn beantragen darfst.

Aber alles erst, wenn sich die Krankenkasse eingeschaltet hat.

Das stimmt leider, die Reha sollte man schon antreten. Das wird nicht so gerne gesehen, wenn man sie ablehnt. Wir haben aber auch bereits vor einem Jahr schon die Papiere für eine neue Reha(mein Mann)bekommen. Er möchte nämlich auch nicht mehr und ist im selben Alter wie du. Haben die Papiere gar nicht ausgefüllt, also kann er auch nicht in die Reha. Sollten die sich irgendwann einmal melden, wegen der Papiere, haben wir eben keine bekommen.