Ist es erlaubt, Tonaufnahmen gegen den Mieter zu benutzen?

6 Antworten

Kläre uns doch bitte einmal auf, ob Du nun Mieter oder Vermieter bist. So, wie sich das liest, hast Du der Mutter des Vermieters die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses bezahlt und Dein Vermieter behauptet nun, die Kaution nie bekommen zu haben.

Ist es so oder bist Du der Vermieter, der dummerweise die Kaution viel zu früh an die Mutter des Mieters ausbezahlt hat? In der Hauptfrage steht nämlich, Du willst Tonaufnahme gegen Mieter benutzen.

Also was nun? Gute Frage, dann bekommst Du auch eine gute Antwort.

nil101 
Fragesteller
 04.08.2015, 09:34

Ich bin der Mieter sry. Ich habe die Mutter des VERMIERTERS die Kaution geben müssen, da sie mir sonst die Schlüssel nicht geben wollten und sie hat mir dann schriftlich bestätigt, dass sie die Kaution für ihren Sohn bekommen hat.. allerdings dürfte ich ihr Personalien nicht sehen. Sie hat einfach unterschrieben. Auf dem Papier steht: Frau XY hat die Kaution in wert von 500 für die Whg in YY, stellvertretend ! Der Vermieter war da im Ausland !

bwhoch2  04.08.2015, 10:04
@nil101

Dann ist ja alles klar. Da brauchst du keine Tonaufnahmen. Die Mutter hat die Kaution in Empfang genommen. Sie hatte vom Sohn den Auftrag, die Schlüssel nur gegen Kaution auszuhändigen. Diesen Auftrag hat sie zuverlässig erfüllt. Das Dokument, auch wenn der Name nicht zu lesen ist, könnte von einem Grafologen mit anderen Handschriften der Mutter einfach verglichen werden.

Darüber hinaus: Wie wäre denn die Frau an den Schlüssel gekommen, wenn nicht durch ihren Sohn. Auch ohne Feststellung der Personalien ergibt sich daraus, dass die Frau (egal ob Mutter, Tante, Freundin, Oma oder sonstwer) beauftragte des Vermieters war.

Keine Sorge also deswegen. Die Quittung ist der wichtigste Beweis. Die Tonaufnahmen sind wertlos.

Was genau steht denn auf dieser Quittung?

Die Mutter ist nicht Dein Vertragspartner. Sprich der Vermieter könnte behaupten die Kaution nicht bekommen zu haben.

Tonaufnahmen, dazu noch in Wissen und Einverständnis der Person, sind unzulässig bzw. zählen im E-Fall nicht als Beweis.

nil101 
Fragesteller
 03.08.2015, 09:37

und was ist wenn er durch seine E Mails an mir auch bestätigt dass er die Kaution hat, also auf die Rechnung standen 500€ Kaution u insgesamt 700€ Reparaturkosten u am ende als Forderung standen 200€ also gab er zu dass er die 500€ hat !

bwhoch2  04.08.2015, 08:55
@nil101

Ggf. müßten die Emails auf Athentizität überprüft werden, aber ein starkes Indiz sind sie allemal.

Die Formalitäten sollten so geschrieben sein das man zweifelsfrei die Absicht und die Abhandlung erkennen kann. Eine Tonaufnahme darf nur benutzt werden wenn alle beteiligten der Aufnahme zustimmen, zum Beispiel auf dem besagten Tonband oder schriftlich.

Das darf leider nicht verwendet werden!

Das ist leider ungültig!