Thema "Hallstein-Doktrin"

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Die Hallstein-Doktrin besagte, dass die Bundesrepublik Deutschland die diplomatischen Beziehungen zu Staaten abbrach, die deren Alleinvertretungsanspruch für ganz Deutschland dadurch in Frage stellte, das sie diplomatische Beziehungen zur DDR aufnahm. Dies geschah z. B. 1957 mit Jugoslawien.

Ganz konsequent wurde die Hallstein-Doktrin nie angewendet. In der Sowjetunion gab es schon 1955 Botschaften beider deutscher Staaten, dies wurde mit der Rolle der Sowjetunion als für Deutschland mitverantwortliche Siegermacht im Zweiten Weltkrieg begründet. Die große Koalition unter Kurt-Georg Kiesinger lockerte diese Doktrin schließlich (Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Rumänien 1967 und Wiederherstellung derselben mit Jugoslawien 1968), die SPD-geführte Regierung unter Willy Brandt gab sie schließlich ganz auf. Seit 1973 war die Bundesrepublik Deutschland außer in Tirana wieder in allen europäischen Hauptstädten mit einem Botschafter vertreten.

Von 1955 bis 1969 verhinderte die Hallstein-Doktrin die völkerrechtliche Anerkennung der ehe. DDR und der Staaten, die Diplomatische Beziehungen zur DDR hatten.Die Bundesrepublik Deutschland befand sich als alleinvertretungsberechtigt für das gesamte Deutschland. Walter Hallstein: Staatsseklretär im Ausw. Amt.