Taschengeldparagraph - wo liegt die Grenze der Summe?

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Im Prinzip alles, was sich in den normalen Konsumgewohnheiten eines Teenagers passenden Alters wiederfindet. Wenn du im Schlussverkauf 12 Hosen für 350 Euro kaufst, mag das in Ordnung sein, bei einer Lederjacke für 500 EUR solltest du deine Eltern dabei haben. Eine Garage für 12'000 Euro kaufen kannst du definitiv nur mit ausdrücklicher Zustimmung deiner Eltern oder Vormunds.

Nein, es ist weder alterabhängig noch gibt es eine entsprechende Summe. Das Gesetz bestimmt keine Regelung über die Höhe des Taschengeldes... es gibt Empfehlungen der Jugendämter, doch die sind gesetzlich nicht bindend. Entscheidend ist, dass das Geld dem Jugendlichen bzw. beschränkt Geschäftsfähigen von den Eltern oder mit Erlaubnis derselben zur freien Verfügung gegeben wurde... das können durchaus auch größere Summen sein.

Das ist jedenfalls die rechtliche Ebene. Rein praktisch wird sich der Händler ggf. Rückversichern wollen, ob die Erlaubnis der Eltern auch besteht bzw. ob das Geld wirklich zru freien Verfügung steht...das ist dann aber wieder Rückversicherung seinerseits, eine über jede beliebeige Summen abgegebene Willenserklärung fiele unter §110 BGB, solange nur die Eltern das Geld zur freien Verfügung bereitgestellt haben

Käufe die ein beschränkt geschäftsfähiger Jugendlicher tätigt, sind "schwebend unwirksam" Die Eltern können diese widerrufen.

Eine feste Summe ist im Gesetz nicht festgelegt. Es gilt die Einzelfallentscheidung.


JunkerIus  12.09.2019, 00:37

Das ist aber gerade nicht der Sinn des sogenannten Taschengeldparagraphen (§110 BGB)

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Rein rechtlich ist nicht fixiert, bis zu welchem Betrag Minderjährige shoppen dürfen. Eltern können dem Kauf im Nachhinein immernoch widersprechen.

Gruß


BeviBaby  11.09.2019, 22:54

Nein, dürfen sie in der Regel nicht. Deswegen gibt es ja diesen §110. Das Geld ist 'zur freien Verfügung' übergeben, damit liegt die indirekte Zustimmung der Eltern bereits vor... der Vertrag ist rechtmäßig abgeschlossen auf Basis der Regelung des 110, da haben soweit ich weiß auch die Eltern nichts mehr dran zu rütteln. zumindest rein rechtlich

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SoIid  11.09.2019, 23:00
@BeviBaby

Jein, ist schwierig sowas nachzuvollziehen. Die Eltern dürfen den Kauf von bestimmter Ware verbieten, aber auch das können sie im Nachhinein machen, somit gilt die beschränkte Geschäftsfähigkeit und der Handel muss die Ware wieder zurücknehmen.

Bsp.: 14 jähriges Kind kauft Handy für 200€, Eltern verbieten es aber, Ware muss wieder zurückgenommen werden.

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BeviBaby  12.09.2019, 07:09
@SoIid

Naja... wo ist da die gesetzliche Grundlage? Es geht hier ja nicht darum wie es in der Praxis gehandhabt wird sondern wie die gesetzliche Basis dafür ist. 110 steht über den vorangegangenen §§... folglich haben wir hier keine schwebende unwirksamkeit sondern eine sofortige Wirksamkeit und auch im Familienrechtsteil des bgb hätte ich nichts entsprechendes gefunden woraus man irgendwie ableiten könnte dass ein Kauf nicht ebenso wirksam sein sollte wie jeder andere.

Deine Argumentation würde Sinn machen wenn die Eltern Die Nutzung der Mittel z.b. taschengeld schon von vornherein eingeschränkt haben...dann greift aber auch der 110 nicht

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Eine feststehende Summe gibt es da nicht, das wäre im Einzelfall zu klären.