Tätowierung bei der Bundespolizei?

4 Antworten

es darf keine politischen oder sontigen sensiblen inhalt haben, wenn es für alle sichtbar ist. dann sollte es im grunde erlaubt sein, manche vorgesetzten kollegen scheinen da aber noch nicht so tolerant.... zum glück wenige

Prinzipiell sind Tattoos kein Ausschlussgrund mehr für eine Einstellung bei der Polizei. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Tätowierungen im sichtbaren und nicht sichtbaren Bereich des Körpers keine: 

  • Kennzeichnung von verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen (Symbole, Fahnen, Parolen o. ä.) oder mit diesen verwechselt werden könnten
  • rechts- oder linksradikal sowie allgemein extremistische Darstellungen sind
  • frauenfeindliche oder Sexistische Darstellungen zeigen
  • entwürdigten und/oder diskriminierenden, Gewalt verherrlichten oder menschenverachtende oder anderweitig fragwürdige Darstellungen zeigt

Auch großflächige und auffällige Tattoos, besonders im Bereich des Kopfes, Halses und den Händen sind weiterhin ein Ausschlussgrund für die Polizei und können einen Eignungsmangel darstellen.  

Welche Tätowierungen sind bei der Polizei erlaubt?

Die Tätowierungen dürfen nicht großflächig sowie auffällig sein, sondern eher neutral und weltoffen (z.B. kleine Blumenmotive, Ornamente, Sterne oder aus wenigen Worten bestehende Sinnsprüche). Des Weiteren müssen die Tattoos Neutralität wahren und sie müssen mit den Polizeidienst und deren Anforderungen an das Auftreten vereinbar sein. 

Über die Zulässigkeit eines Tattoos wird im Rahmen des laufenden Auswahlverfahren in einer Einzelfallentscheidung befunden.

Quelle: https://www.dertestknacker.de/tattoos-und-koerperschmuck-bei-der-polizei/

Wichtig ist, dass du dein Tattoo angibst. Du musst bei der Bewerbung ein Formular ausfüllen, wo auch sowas abgefragt wird. Die Polizei sucht händeringend Leute, also mach dir da keinen Kopf.

Ich denke die sind inzwischen etwas offener