Stunden reduzieren, wann Bürgergeld Antrag stellen?
Hallo an alle,
Ich reduziere meine Stunden Anfang Juli, von 39 auf 20, da ich gesundheitlich einfach nicht mehr in der Lage bin, mehr zu schaffen.
Mit meinem Arbeitgeber ist alles schon geregelt. Nun weiß ich aber nicht, wie ich das finaziell hinbekommen soll und muss einen Bürgergeld Antrag stellen zum Aufstocken. Wann muss ich den Antrag stellen und wie berechnen sie den? Man soll ja die letzten 3 Gehaltsnachweise einreichen, da steht dann ja noch mein Lohn von 39 Stunden drauf.
Hat jemand eine Antwort?
Liebe Grüße
3 Antworten
Ich hab da nicht wirklich Ahnung, aber irgendwie denke ich, dass du hier gerade einen großen Fehler machst. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten kannst, dass sollte man das amtsärztlich untersuchen, in wie weit du hier überhaupt noch erwerbsfähig bist. Wenn du aus dem Grund Bürgergeld beantragst, werden die das sowieso überprüfen lassen. Aber wenn die zu dem Schluss kommen, dass du vielleicht keine 15 Stunden die Woche mehr arbeiten kannst, hast du mit deinem Teilzeitjob vielleicht finanzielle Nachteile und wenn die zu dem Schluss kommen, dass du doch Vollzeit arbeiten kannst, kriegst du bestimmt auch Probleme. Das würde ich erstmal klären, was da wirklich Sache ist, bevor du Tatsachen schaffst.
mit Atest vom Arzt dass dies zwingend notwendig war und dem Änderungsvertrag zum Amt
Um Anspruch auf Bürgergeld zu haben, muß man grundsätzlich mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
da ich gesundheitlich einfach nicht mehr in der Lage bin, mehr zu schaffen.
Du solltest dazu in der Lage sein, dies nachzuweisen.
Für den Antrag brauchst Du den Mietvertrag und die Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate.
Das gegenwärtige Arbeitsverhältnis muß natürlich auch nachgewiesen werden.