Studieren und Hart IV?

4 Antworten

Als Student hast Du grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.

Mit welcher Begründung lt. Bewilligungsbescheid wurde die Leistung denn bewilligt?

die sachbearbeiterin ist voll sympathisch.

Das ist rechtlich unerheblich und schadet Dir ggf. mehr als es Dir evtl. nutzt.

Rechne ggf. mit einer Rückforderung.


Beichten 
Fragesteller
 25.04.2022, 12:16

Als Ziel wurde ,,Abklärung Studium" vereinbart. Muss ich es trotzdem zurückzahlen?

0
Agamemnon712  25.04.2022, 12:26
@Beichten

Was für ein "Ziel"? Aus einer Eingliederungsvereinbarung?

Falls Ja, ich fragte nach dem Grund für die Leistungsbewilligung lt. Leistungsbescheid/Bewilligungsbescheid.

Ob das Jobcenter das Geld jemals zurückfordert, wird Dir niemand sagen können.

Falls Ja, solltest Du die Korrektheit der Rückforderung von einem Fachanwalt für Sozialrecht überprüfen lassen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

0

Bei mir haben sie die Zahlungen, obwohl sie wussten, dass ich begonnen habe zu studieren, weitergezahlt bis sie ohnehin ausgelaufen wären, weil sie wussten, dass der Bafög-Antrag noch nicht durch war. War zu Beginn von Corona als das alles monatelang gedauert hat.

Natürlich musste ich es zurückzahlen, aber immerhin konnte ich in der Zeit meine Miete bezahlen. Anders hätte das nicht geklappt.

Glaub mir... die werden früher oder später das Geld zurück verlangen!

Spätestens dann, wenn du nach deinem Abschluss nen Job findest... die sehen ja dann, als was du arbeitest und werden dann deine komplette Unterlagen überprüfen. Die schenken dir kein Cent.

Ich hab mal nen Monat zu lang Kindergeld bekommen und nach 3 Jahren bekam ich ein Brief, dass ich ne Zahlung von c.a 200€ wieder an die Kasse zurück schicken soll.

Zudem MUSS man beim Jobcenter Veränderungen im Leben angeben. Tust du das nicht, können die dich wegen Betrug anzeigen.


Beichten 
Fragesteller
 24.04.2022, 17:15

muss man die häflte zurückzahlen?

0
NaturCBP  24.04.2022, 17:16
@Beichten

Nein alles.

Bei Bafög muss man die Hälfte zurück zahlen

0
eigentlich dürfte ich das nicht bekommen, aber bekomme es trotzdem.

Dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dieses Geld irgendwann nochmal zurückgefordert wird.

Und dann ist das meist weniger angenehm.


Beichten 
Fragesteller
 24.04.2022, 17:14

mir wurde nichts gesagt. Muss ich jeden cent oder nur die hälfte zurückzahlen?

0
BeviBaby  24.04.2022, 17:16
@Beichten

Du musst das zurückzahlen was du erlangt hast ohne dass du es hättest erlangen dürfen. Also alles.

0
Yetanotherpage  24.04.2022, 17:33
@Beichten

Weiß die Sacharbeiterin von deinem Vollzeitstudium? Kommst für Bafög nicht in Frage?

0
Beichten 
Fragesteller
 24.04.2022, 17:56
@Yetanotherpage

Ja, sie weiß davon.ich habe einen antrag abgeben. Noch keine rückmeldung. 1 jahr vergangen.

0
Beichten 
Fragesteller
 24.04.2022, 18:15
@BeviBaby
Grundsätzlich müssen Sie Leistungen, die Sie im Rahmen der Grundsicherung erhalten, nicht zurückzahlen. Das gilt auch für Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich häufig als Hartz 4 bezeichnet.

Ich habe eine eingliedsvereinbarung. Papier.

0