Student, über 450 Euro -> Durch Steuerabsetzen wieder unter 450 und so familienversichert bleiben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Bei der Familienversicherung ist nach § 10 SGB V das Gesamteinkiommen maßgebend. Dies ist nach § 16 SGB IV als Summe aller Einkünfte im Sinne der Einkommensteuer definiert. Wenn aber die Grenze von 450 Euro überschritten wird, gilt eine Einkommensgrenze von 395 Euro monatlich. Davon können aber die tatsächlichen Werbungskosten des Kalenderjahres (oder sonst die kalenderjährliche Werbungskostenpauschale von 1000 Euro) abgezogen werden. Im Zweifelsfall (z.B. Abschreibungen bei größeren Anschaffungen) gelten die Regeln des Finanzamtes.

Quelle:

http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung.html

  • > im 1. Link nach "pro rata" oder "en bloc" suchen.

Sonderausgaben können in diesem Zusammenhang nie abgezogen werden.

Gruß

RHW

RHWWW  31.08.2014, 20:35

Wenn aktuell eine private Krankenversicherung besteht, gelten ganz andere Regelungen.

MichaBVB 
Fragesteller
 01.09.2014, 09:55

Vielen Dank!

Das heißt diese 1000 Euro Werbekostenpauschale hat nichts mit stuerlicher Werbekostenpauschale zu tun? Aber die "Sonderausgaben", die ich oben erwähnt habe, sind im steuerlichen Sinne?

Bin ehrlich gesagt verwirrt. Die 1000 Euro darf ich in meiner Konstellation so oder so abziehen - egal ob ich am Ende des Jahres Steuern zahlen muss (also Freibetragsgrenze)?

MichaBVB 
Fragesteller
 01.09.2014, 10:24
@MichaBVB

Ich beantworte mal meine Frage selbst:

Die Humboldt-Universität in Berlin schreibt: "Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung wurde zum 01.01.2014 auf 395,00 Euro erhöht. 2013 betrug sie 385,00 Euro. Solange diese Einkommensgrenze nicht überschritten wird, ist eine Familienversicherung möglich, darüber besteht die Pflicht zur studentischen Krankenversicherung. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den 395,00 Euro um einen Jahresdurchschnittswert handelt, der sich wie folgt berechnet: Monatslohn x Monate - Werbekostenpauschale) / Monate

Beispiel: Tätigkeit mit 41 Stunden pro Monat und einer Dauer von 12 Monaten: Monatslohn (brutto): 41 h x 10,98 €/h = 450,18 € Monate: 12 Werbekostenpauschale: 1000,00 € (450,18 €/Monat x 12 Monate - 1000,00) = 4402,16 € / 12 Monate = 366,85 € pro Monat In diesem Fall besteht keine Pflicht zur studentischen Krankenversicherung. Wird bei einer monatlichen Arbeitszeit von 41 Stunden allerdings die Gleitzonenregelung in Anspruch genommen und zusätzlich aktiv ein Antrag auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt, übersteigt das monatliche Einkommen die Einkommensgrenze von 395,00 Euro. Damit tritt die Pflicht zur studentischen Krankenversicherung in Kraft."

https://gremien.hu-berlin.de/prstudb/studierende/kv-ordner

Allerdings stellt sich in diesem Fall bei mir nur noch die Frage, was "die Gleitzonenregelung in Anspruch nehmen" bedeutet. Heißt das, die Möglichkeit wahrzunehmen sich von der RV als Arbeitnehmer zu befreien, wodurch ich dann einen (in dieser Einkommenshöhe) zweistelligen Euro-Betrag mehr verdienen und so wiederum über die 395 Euro kommen würde?

RHWWW  01.09.2014, 21:17
@MichaBVB

Danke für den Stern!

Wird bei einer monatlichen Arbeitszeit von 41 Stunden allerdings die Gleitzonenregelung in Anspruch genommen und zusätzlich aktiv ein Antrag auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt, übersteigt das monatliche Einkommen die Einkommensgrenze von 395,00 Euro.

Dieser Satz ist wirklich seltsam!!! "Gleitzonenregelung" ist eine besondere Formel mit der das Bruttoentgelt bei einem Verdienst zwischen 450 und 850 Euro niedrig gerechnet wird (Vorteil: die Arbeitnehmerbeitragsanteile werden künstlich ermäßigt). Hier kann man die ermäßigten Entgelte berechnen:

http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/

Die Formel muss vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt werden.

.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/094423950442

Da das aber auch zu niedrigeren Rentenansprüchen führt, > kann man der Gleitzonenregelung widersprechen. Dann gilt das normale Entgelt ohne Gleitzonenregelung.

Der zitierte Satz oben ergibt für mich aber vor diesem Hintergrund keinen Sinn. Ggf. an das Impressum von der zitierten Seite wenden. Evtl. fehlt in dem Satz ein "nicht".

RHWWW  01.09.2014, 21:25
@RHWWW

Werbungskosten und Sonderausgaben sind beides Begriffe aus dem Einkommensteuerrecht. Bei der Familienversicherung dürfen aber nur die Regelungen für Werbungskosten angewandt werden. Alle Regeln zu Sonderausgaben gelten hier nicht.

Die 1000 Euro Werbungskostenpauschale (oder höhere Beträge bei höheren nachgewiesenen Werbungskosten) gelten auch, wenn tatsächlich keine Steuern anfallen.

Kann ich Sonderausgaben in diesem Jahr geltend machen (also von der Steuer absetzen) und so, auf den Monat gerechnet, wieder unter 450 Euro rutschen (da ich, wie gesagt, nur minimal mehr verdienen würde)?

Wenn du etwas über 450,- € verdienst wirst du keine Steuerabzüge haben von denen du etwas absetzen könntest.

Du kannst nicht in der Familienversicherung bleiben, die hat mit der Steuer nähmlich nichts zu tun. Du wirst in den saueren Apfel beissen müssen und die nächsten Monate die 78 Euro zahlen. Du kannst die Gesundheitskosten der Krankenversicherung dann geltend machen, aber da du keine Steuern zahlst bei deinem Verdienst wirst du nichts bekommen! Du wirst aber wenn du wirklich über 450€ verdienst, auch noch deinen Rentenversicherungsteil mit 9,x% zahlen müssen. Wobei du das als Investition in die Zukunft sehen kannst, denn je früher du einzahlst, desto mehr bekommst du am Schluß!