Als Student mit Teilzeit + Werkstudentenjob mehr als 20 Stunden arbeiten?

3 Antworten

Üben Studenten mehrere Beschäftigungen aus, wird die Regelung der 20-Stunden-Grenze auf alle Beschäftigungsverhältnisse angewandt. Das heißt, alle wöchentlichen Arbeitszeiten werden addiert. Liegt dieses Ergebnis unter den 20 Stunden, greift die Werkstudentenregelung, obwohl es sich um mehrere Beschäftigungen handelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch die Arbeitszeit einer geringfügig entlohnten Tätigkeit dazu zählt.

Eine geringfügige, schon einmalige Überschreitung der wöchentlichen Stundengrenze, ist schädlich.

Jetzt möchte ich zusätzlich noch eine Werkstudentenstelle annehmen, mit 10h pro Woche, womit ich allerdings die 450€ im Monat nicht überschreiten würde.

Das geht nicht - die Werkstudentenregelung greift erst ab 450,01 €. Dieser Job ist automatisch ein Minijob.

Wenn Du dann zwei Minijobs hättest, darfst Du nicht über 450 € im Monat kommen, da sonst beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig wären.

Du könntest dann einen der beiden Jobs als Werkstudent ausüben (z. B. mit 451 €).

Hi, kläre bzw. informiere dich doch noch mal über das Kindergeld.

Kindergeld wird auch in 2. oder 3. oder mehr Ausbildungen gezahlt, bis zum 25.Geb. Wahrscheinlich gilt dein Masterstudium nicht mehr als "Erstausbildung" d.h. bei einer Beschäftigung von mehr wie 20 Wochenstd. neben der Ausbildung (Studium) wäre diese Beschäftigung kindergeldschädlich. Wenn deine Beschäftigungen also unterhalb von 20 Std. liegen...

Kindergeld wird u.U. rückwirkend gezahlt.

Rechne mal durch ob sich deine Arbeit wirklich lohnt, Verlust des Werkstudentenprivilegs d.h. mehr Sozialabgaben, Belastung und evtl. Kindergeld.

Mehrarbeit in den Semesterferien ist zulässig.

Du bist da du über 450 Euro bist, dann sozialversicherungspflichtig angemeldet und dadurch versichert.