Strafe wegen Inserat von FCB Tickets?
Guten Tag zusammen,
ich habe FC Bayern Tickets erworben, da ich nicht hingehen konnte, wollte ich diese auf eBay veräußern. Ich habe relativ schnell die 2 Tickets auf eBay als Auktion privat eingestellt, aber nach 1 bis 2 Tagen gemerkt, dass es laut den AGB von FCB verboten ist diese weiterzuverkaufen.
Deshalb hab ich die Auktion vorzeitig abgebrochen und bin schlussendlich selber zum Spiel gegangen.
Nach circa einem Monat habe ich eine Mahnung von FCB bekommen, die mich auffordert 300€ als Strafe zu bezahlen, da es nicht erlaubt ist die Tickets einzustellen oder zu verkaufen.
Ist dies wirksam? Da ich die Tickets nicht veräußert habe, sondern sie lediglich kurze Zeit online hatte, finde ich die Strafe übertrieben.
Kann ich dagegen irgendetwas machen? Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Wenn ich betroffen wäre, würde ich die Formulierung der Bedingungen genau anschauen und als juristische Trainingsmöglichkeit ansehen.
Ein versuchter, aber erfolgloser Verkauf ist kein Verkauf.
Da du zwei Tickets hattest und eines für dich nutzest, hast du dann doch wohl eins verkauft?
Ja, dann bezahle die gerechte Strafe!
"Ich habe [...] die 2 Tickets auf eBay als Auktion privat eingestellt..."
vs.
"... es nicht erlaubt ist die Tickets einzustellen oder zu verkaufen."
Die AGB hast Du ja davor gelesen, akzeptiert und bestätigt!