Steuerberatungskosten??

2 Antworten

hm.... der Gegenstandwert pro Jahr beträgt 870 €!

Dein Steuerberater hat als Bemessungsgrundlage 8.000 € genommen!

Das ist der Mindestgegenstandswert (die Summe der positiven Einkünfte) siehe dazu § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV.

Die erhaltene Rechnung ist rechnerisch richtig!

Vielleicht antwortet dir hier noch ein Steuerberater, wie er dich in deinem Fall beraten hätte und ob es eine angemessene Pauschalvergütung hätte geben können.

Nein

Der Wert entspricht dem was die STBVV zulässt, wie du in deiner Rechnung siehst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"