Steuerberatungskosten??
Wir haben gemeinsame Pachterträge (Grundstücksgemeinschaft mit meiner Schwester), beide Rentner, in der Steuererklärung nicht angegeben und von einem Steuerberater für die letzten 7 Jahre nacherklären lassen. Es geht um jährlich 870 €. Jetzt erhielt ich für jedes Jahr einzeln eine Rechnung über 376,93 €, die sich wie folgt zusammensetzt:
Erklärung zur gesonderten Festellung der Einkünfte ohne Ermittlung der Einkünfte Wert 8.000 € Ansatz 3,00/10 = 145,50 € (§ 24 Abs.1 Nr.2 StBVV) Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Wert 8.000 € Ansatz5,00/20= 121,25 € (i.V.m. § 27 Abs.2 StBVV, § 27 Abs.1 StBVV) Zeitgebühr 0,30 Std. = 40,00 € zuzügl. Auslagen und MWSt. Der Gesamtbetrag von 2.638 € erscheint mir unverhältnismäßig hoch, da die Daten doch lediglich von einem Jahr in die Folgejahre übertragen werden mußten. Ich wurde vorher über diese immensen Kosten nicht aufgeklärt.
2 Antworten
hm.... der Gegenstandwert pro Jahr beträgt 870 €!
Dein Steuerberater hat als Bemessungsgrundlage 8.000 € genommen!
Das ist der Mindestgegenstandswert (die Summe der positiven Einkünfte) siehe dazu § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV.
Die erhaltene Rechnung ist rechnerisch richtig!
Vielleicht antwortet dir hier noch ein Steuerberater, wie er dich in deinem Fall beraten hätte und ob es eine angemessene Pauschalvergütung hätte geben können.
Nein
Der Wert entspricht dem was die STBVV zulässt, wie du in deiner Rechnung siehst.