Steuer nach Abmeldung eines Gewerbes?

4 Antworten

Muss man Steuern zahlen nach Abmeldung eines Gewerbes? 

Kommt drauf an, ob und inwieweit die Freibeträge (Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, 24.500€ bei der Gewerbesteuer) überschritten werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens/Gewerbeertrags.

Das laufende Ergebnis bis zur Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe ist jedenfalls für die Einkommensteuer sowie ggf. Gewerbesteuer relevant.

Dann auch noch ein etwaiger Veräußerungs-/Aufgabegewinn hinsichtlich der Einkommensteuer.

So viel zu dem Teil was für die Betriebsaufgabe an sich anfällt.

Und zum Wegzug: Hier kann dir ggf. § 6 AStG entgegenstehen sowie auch u.U. für die nachlaufende Besteuerung § 2 AStG, nach welchem du dann auch nach Wegzug eine Zeitlang beschränkt steuerpflichtig bist.

Also so einfach ist es nicht mal eben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Sehr geehrter Fragesteller!

Es wird von mir davon ausgegangen, dass sich Ihre Frage auf ein Unternehmen in der Rechtsform eines gewerblichen Einzelunternehmens ohne eigenen Grundbesitz bezieht.

Wenn Sie Ihr Gewerbe in Deutschland abmelden und ohne Zeitverzug im Ausland ein Gewerbe mit gleichem Unternehmensgegenstand und Kundenstamm wieder anmelden, müssen Sie in Deutschland einen fiktiven Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer unterwerfen.

Bei der Ermittlung des fiktiven Veräußerungsgewinns spielt insbesondere der Wert des selbst geschaffenen Firmenwerts eine Rolle. Solange der Jahresgewinn nur dem fiktiven Arbeitslohn zzgl. Arbeitgeberbeitrag für die Sozialversicherung für einen gleichwertigen Arbeitnehmer entspricht oder geringer ausfällt, liegt (meiner Ansicht nach) kein selbst geschaffener Firmenwert vor.

Wenn Ihr alter Kundenstamm durch den Umzug ins Ausland oder durch eine Unterbrechung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit für mindestens 2 - 3 Jahre verloren geht, liegt keine fiktive Betriebsveräußerung vor. Dann geht Ihr selbst geschaffener Firmenwert mit der Gewerbeaufgabe im Inland unter.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Steuerberater seit 2023

Nach der Abmeldung eines Gewerbes können immer noch Steuern anfallen, je nachdem, wie viel Einkommen du während der Geschäftstätigkeit erzielt hast. Die Entstrickungssteuer kann ein Thema sein, wenn du Vermögen ins Ausland verlagerst, aber das kann kompliziert sein und es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um alles zu klären.

Schau mal in dem §2 AStG

So einfach ist das nicht wie du denkst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"