Spinalanästhesie ->Querschnittsgelähmte
Hey Leute,
mal so ne Frage, die mir grade in den Sinn kam, als ich mich mal wieder interessenhalber mit was medizinischem beschäftigt habe. Dies mal ist es die Narkose mit der ich mich beschäftige.
Und wie ihr wisst, gibt es ja verschiedene Arten der Narkose
>Vollnarkose >Regionalanästhesie >lokale Betäubung >Sedierung (als Unterstufe der Narkose)
und zu guter letzt noch die Spinalanästhesie, also wo die untere Körperhälfte unterhalb des Rückenmarks narkotisiert wird.
Da stellt sich mir die Frage:
Was ist wenn ein Querschnittsgelähmter an der unteren Körperhälfte operiert werden muss, aus welchen Grund auch immer. Kann man da überhaupt ne Spinalanästhesie machen oder würde das durch die Nervenschädigung gar nicht wirken? Wie sieht es aus bei einer Vollnarkose und ner Op an den unteren Extremitäten, kann diese dann da auch wirken oder käme das Narkotikum durch die zerstörten Nervenzellen, nicht bis an den Ort der Op?
Wie sieht es allgemein aus mit ner Narkose bei Querschnittsgelähmten?
Ich weiß das hier keine ausgebildeten Ärzte sind, aber vllt. hat ja jemand schon die Erfahrung gemacht.
So, dann sag ich schon mal Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!!!
lg, jakkily
3 Antworten
Hallo. Leider ist meine lange Antwort verloren gegangen, weil der Login nicht funktioniert hat. Jetzt nochmal in Kurzform. Ich bin Anästhesist. Bei Querschnittsgelähmten (QG abgekürzt im Folgenden) macht man normalerweise keine Spinalanästhesie. Sie können sich für das Stechen der Spinalanästhesie (SA) nicht richtig positionieren, d.h. sie können nicht gerade sitzen, oder auf der Seite liegen mit angezogenen Beinen. Oft haben sie nämlich eine Spastik in den Beinen. Sie können nicht genau sagen, ob sich im Gefühl in den Beinen etwas verändert hat, so daß man weiß, daß die SA funktioniert hat. Sie können nicht genau angeben, wenn man mit der Nadel Parästhesien auslöst. Ein Gesunder könnte beim Stechen der SA sagen, daß er jetzt Schmerzen im linken Bein hat, oder wie einen elektrischen Schlag gespürt hat. Man kann nämlich theoretisch auch Nerven direkt mit der Spinalnadel verletzen und ist auf diese Angaben angewiesen. Ergo würde man bei einem QG immer eine Vollnarkose machen. Die muß man machen, auch wenn die Beine gelähmt sind, weil es spinale Reflexbahnen gibt, die dazu führen können, daß das Bein als Reaktion auf einen Schmerzreiz bewegt wird, ohne das eine Verbindung zum Gehirn besteht. Diese Reflexe werden gleich im Rückenmark umgeschaltet. Narkotika können diese Reflexe dämpfen/ausschalten. Ich hoffe, ich konnte helfen. S
kann den gut verständlichen ausführungen des kolegen nur zustimmen.
Hier muss ich auch etwas raten, aber versuchen wir es mal: Ich könnte mir vorstellen, dass es bestimmte Eingriffe gibt, bei denen auch bei Querschnitt-Patienten eine Spinalanästehsie sinnvoll ist. Es gibt nämlich vom unteren Rückenmark gesteuerte Reflexe wie etwa der Patellsehnenrefelx, die vermutlich auch bei diesen Patienten noch funktionieren, wenn der Querschnitt höher liegt. Und evtl. werden durch die Spinalanästhesie diese Refelxe auch ausgeschaltet. Aber wie gesagt, kein fundiertes Wissen, sondern Annahme.
Bei Vollnarkosen gibt man Relaxantien, welche die Muskelaktivität ausschalten - auch Muskeleigenreflexe wie der Patellarsehnenreflex werden dann keine Bewegung auslösen. Bei Querschnittsgelähmten, wie z.B. auch bei lange bettlägerigen Patienten darf man allerdings keine sog. "depolarisierenden" Muskelrelaxantien benutzen, da es sonst zu einem gefährlichen Kaliumanstieg im Blut kommen kann... aber das führt wohl schon zu weit hier.
Ja, die Antwort hat mir sehr geholfen. Vielen Dank für die ausführliche Antwort!!!
lg, jakkily