Sperrzeit nach eigenständiger Kündigung trotz Restanspruch

2 Antworten

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Wenn Du durch eigenes Verschulden den Job verlierst (Eigenkündigung), bekommst Du eine Sperre des ALG, egal ob Du noch Anspruch hast oder nicht. Dein Restanspruch verringert sich dann auch um die 12 Wochen Sperre.

Kannst Du den befristeten Arbeitsvertrag überhaupt kündigen? Ohne vertragliche oder tariflich vereinbarte Kündigungsfrist geht das bei Befristungen nicht.

Falls die Möglichkeit einer Kündigung besteht, solltest Du erst mal nach einem neuen Job schauen und dann kündigen.

Moe304 
Fragesteller
 09.12.2014, 00:20

Vielen Dank!

Vertrag ist kündigbar und an die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden.

Hexle2  10.12.2014, 05:21
@Moe304

Na dann, erst neuer Job (schriftlich), dann Kündigung sonst stehst Du ohne Geld da.

Hexle2  12.12.2014, 12:24
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund wirst Du um eine 12-wöchige Sperrzeit nicht herum kommen, da Du Deine Arbeitslosigkeit & den Leistungsbezug selbst verschuldet bzw. herbei geführt hast.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen neuen Alg1 - Anspruch oder um einen alten Restanspruch handelt.