SPD und Grüne?

3 Antworten

Das Parlament ist nicht dafür Zuständig und die können schlecht was beschließen was sie nicht machen können.

Vereinsgesetz
§ 3 Verbot
(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung
(...)
, zu verbinden.
(2) Verbotsbehörde ist
1. die obersten Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken;
2.das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt.
Die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde entscheidet im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, wenn sich das Verbot gegen den Teilverein eines Vereins richtet, für dessen Verbot nach Satz 1 Nr. 2 das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zuständig ist. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat entscheidet im Benehmen mit Behörden, die nach Satz 1 Nr. 1 für das Verbot von Teilvereinen zuständig gewesen wären.
DerRoll  01.05.2024, 10:16

Danke! Es ist wirklich erschreckend welches Unwissen bei den Antworten auf diese "Frage" hier mal wieder zutage tritt.

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DerRoll  01.05.2024, 10:24
@CleverRemo

Weil das Bundesinnenministerium als zuständige Verbotsbehörde aktiv geworden ist? Denn wie Islam interaktiv ist auch Combat18 eine bundesweite Organisation. Und die Bundesregierung ist bereits am Arbeiten...

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CleverRemo  01.05.2024, 10:32
@DerRoll

Na dann ist ein Verbot ja doch möglich.

Warum erst um den heißen Brei reden?

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DerRoll  01.05.2024, 12:14
@CleverRemo

Und an der Frage eines Verbotes arbeiten die verantwortlichen Behörden bereits.

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CleverRemo  07.05.2024, 09:43
@Eisenschlumpf

Sie können sich doch für oder gegen ein Verbot aussprechen. Das ist ja nicht verboten.

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CleverRemo  07.05.2024, 10:16
@Eisenschlumpf

Siehste, jetzt hast du die Frage auch richtig verstanden.

Es ging eben nicht darum, wer das entscheidet sondern wer sich für oder gegen etwas ausspricht.

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Eisenschlumpf  07.05.2024, 10:58
@CleverRemo

Die hatte ich von Anfang an richtig verstanden.

Es geht nicht darum, ob sie für oder gegen ein Verbot sind, sondern für oder gegen den Antrag. Der Antrag ist nicht zielführend ist, da die Zuständigkeit woanders liegt.

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Eisenschlumpf  08.05.2024, 15:51
@CleverRemo

Es geht darum, dass der Antrag sinnlos ist, weil er sowieso nicht erfüllt werden kann. Deswegen braucht man ihn nicht annehmen.

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Maddoc66  01.05.2024, 10:19

Geht völlig am Thema vorbei. Es geht darum warum Grüne und SPD grundsätzlich gegen ein Verbot sind, nicht in wessen Zuständigkeitsbereich dieses liegt.

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CleverRemo  08.05.2024, 09:50
@Eisenschlumpf

Ach so, warum hast du das nicht gleich gesagt?

Ich dachte schon, du kannst "Zuständigkeit" nicht von "Stellung beziehen" unterscheiden.

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Weil sie das wohl beführworten ansonsten kan man das nur ablehnen.

Weil wir in Deutschland so etwas wie Meinungsfreiheit haben und das ist auch gut so!