Sollten Ausländer:innen in Deutschland auf kommunaler Ebene wählen dürfen?
Nancy Faesers Vorstoß zum kommunalen Wahlrecht für Ausländer:innen sorgte für Schlagzeilen, jedoch auch für die Verbreitung von Fake News, besonders durch rechtsradikale Gruppen, auf die ich nicht weiter eingehen werde.
In Nordrhein-Westfalen wurde das Vorhaben lange diskutiert und schließlich durch die CDU abgelehnt, wobei die AKP in die Hände der CDU spielte und polarisierte.
Dadurch kam es nicht zur Einführung des Wahlrechts auf kommunaler Ebene in NRW. Dennoch entfacht die Diskussion erneut. Auch die Berliner Innensenatorin spricht sich für ein Wahlrecht für Ausländer:innen auf kommunaler Ebene aus.
Aktuell dürfen Ausländer:innen mit einer EU-Staatsangehörigkeit auf kommunaler Ebene wählen, während alle anderen Ausländer:innen, zum Beispiel türkische oder US-amerikanische Staatsangehörige, von diesem Recht ausgeschlossen sind.
Sollten Ausländer:innen in Deutschland auf kommunaler Ebene wählen dürfen?
14 Antworten
Durch das neue Staatsbürgerschaftsrecht ist der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft inkl. Doppelpass jetzt schon nach 3 Jahren möglich.
Wenn EU-Ausländer bis zum Recht an Kommunalwahlen teilnehmen zu dürfen 6 Monate warten müssen, spricht nichts dagegen wenn nicht-EU-Ausländer 3 Jahre warten müssen.
NEIN
Das Wahlrecht ist ein Recht, welches ausschliesslich den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zusteht. Und Bürger ist jeder, der die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Jemand, der diese nicht besitzt, ist kein Bürger und darf auch nicht wählen.
Das ist vollkommen in Ordnung so und soll auch bitte so bleiben. Irgend einen Unterschied muss es zwischen Bürgern und Nicht-Bürgern geben.
EU Ausländer mit Wohnsitz in einem Kreis eines anderen EU Landes dürfen in diesem bei den Kommunalwahlen wählen. Diese Regelung musste von allen EU Ländern aufgrund einer EU Richtlinie umgesetzt werden. Dies beruht also auf Gegenseitigkeit. Im Gegenzug dürfen ja auch Deutsche mit Wohnsitz in anderen EU Ländern wählen. Man kann auch davon ausgehen, dass in allen EU Ländern gewisse Mindeststandard im Bereich von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gelten. Unter diesen beiden Voraussetzungen wäre aus meiner Sicht nichts gegen ein Kommunalwahlrecht von Ausländern einzuwenden. Wenn z.B. die USA, Kanada, Großbritannien, Japan, dort leben Deutschen dieses Recht zugestehen, können diese gerne auch hier an Kommunalwahlen teilnehmen. Ohne gegenseitiges Abkommen auch kein Wahlrecht in Deutschland. Und Menschen mit der Staatsangehörigkeit von Diktaturen wie China, Russland, Iran, Türkei etc sollten erst recht keinerlei Wahlrecht in Deutschland haben. Demokratische und rechtsstaatliche Standards. müssten in jedem Fall geprüft werden und anschließend ein gegenseitiges Abkommen verhandelt werden.
Nein, nur wenn sie eingebürgert sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ich mir ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene für Ausländer vorstellen.