Sollten Ausländer:innen in Deutschland auf kommunaler Ebene wählen dürfen?

14 Antworten

Durch das neue Staatsbürgerschaftsrecht ist der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft inkl. Doppelpass jetzt schon nach 3 Jahren möglich.

Wenn EU-Ausländer bis zum Recht an Kommunalwahlen teilnehmen zu dürfen 6 Monate warten müssen, spricht nichts dagegen wenn nicht-EU-Ausländer 3 Jahre warten müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

NEIN

Das Wahlrecht ist ein Recht, welches ausschliesslich den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zusteht. Und Bürger ist jeder, der die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Jemand, der diese nicht besitzt, ist kein Bürger und darf auch nicht wählen.

Das ist vollkommen in Ordnung so und soll auch bitte so bleiben. Irgend einen Unterschied muss es zwischen Bürgern und Nicht-Bürgern geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

EU Ausländer mit Wohnsitz in einem Kreis eines anderen EU Landes dürfen in diesem bei den Kommunalwahlen wählen. Diese Regelung musste von allen EU Ländern aufgrund einer EU Richtlinie umgesetzt werden. Dies beruht also auf Gegenseitigkeit. Im Gegenzug dürfen ja auch Deutsche mit Wohnsitz in anderen EU Ländern wählen. Man kann auch davon ausgehen, dass in allen EU Ländern gewisse Mindeststandard im Bereich von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gelten. Unter diesen beiden Voraussetzungen wäre aus meiner Sicht nichts gegen ein Kommunalwahlrecht von Ausländern einzuwenden. Wenn z.B. die USA, Kanada, Großbritannien, Japan, dort leben Deutschen dieses Recht zugestehen, können diese gerne auch hier an Kommunalwahlen teilnehmen. Ohne gegenseitiges Abkommen auch kein Wahlrecht in Deutschland. Und Menschen mit der Staatsangehörigkeit von Diktaturen wie China, Russland, Iran, Türkei etc sollten erst recht keinerlei Wahlrecht in Deutschland haben. Demokratische und rechtsstaatliche Standards. müssten in jedem Fall geprüft werden und anschließend ein gegenseitiges Abkommen verhandelt werden.

Nein, nur wenn sie eingebürgert sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ich mir ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene für Ausländer vorstellen.