Sollte es eine gesetzliche Pflicht geben, die Gehaltsvorstellungen des Arbeitgebers in die Stellenausschreibung aufzunehmen?

Das Ergebnis basiert auf 23 Abstimmungen

Nein, es sollte keine Pflicht sein. 70%
Ja, es sollte Pflicht sein. 30%

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja, es sollte Pflicht sein.

Will nicht den ganzen Bewerbungsprozess durchlaufen nur um dann zu hören, dass ich Mindestlohn kriegen soll. Dafür stehe ich nicht auf

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Abitur 2016
Nein, es sollte keine Pflicht sein.

Das wird nur leider nix bringen, weil dann eben sehr große Ranges angegeben werden. Was hilft dir eine Stelle die sagt 30 bis 120k p.a. Anders ist es auch schwer möglich, weil die Bewerber eben auch sehr unterschiedlich sind.

Ansonsten bleiben eben auch noch Jobs mit Tarif, da weiß man dann in etwa woran man ist. Das kann für der einen dann ein gutes Plus bedeuten, zu dem was man selbst verhandeln würde. Für den nächsten ein dickes Minus, da persönliche Stärken und das Verhandlungsgeschick unterm Tisch fallen.

Davon ab gibt es natürlich durchaus noch andere Faktoren, die einen Arbeitgeber gut und schlecht machen. Und beim Gehalt haben wir teilweise auch variable Posten, ob gebunden am Geschäftsergebnis oder an individuelle Ziele usw.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Softwareentwickler/Projektleiter seit 2012
BeRlisoni  01.01.2024, 15:21

Das mit den großen Ranges ist wohl eher ein Problem weil, man eigentlich vorgesehene Arbeiter für die Stelle nicht findet.. und dann zur Not auch andere nimmt die eigentlich nicht die Qualifikation haben und die man erst anlernen muss.

Dürfte wohl vor allem für Stellen gelten wo man eine Ausbildung braucht. In meiner Region z.b, sind einfache Gesellen Mangelware, weil einfach der Großteil sich lieber auf der Universität oder Fachhochschule drückt und bis zum gefühlte Mitte 30. lebensjahr studiert.

Und dann wenn sie fertig sind finden sie natürlich umso schwieriger einen Job, weil mit Master oder Professor, oder was weiß ich was, hat man natürlich entsprechend hohe Gehaltsforderungen.

Und was man natürlich auch nicht vergessen darf:

entsprechend in die Sozialversicherungen wird lange Zeit einbezahlt, was ein Problem werden dürfte auf länger oder kürzer, bei unserer immer älter werdenden Gesellschaft.

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BeRlisoni  01.01.2024, 15:25
@BeRlisoni

*entsprechend in die Sozialversicherungen wird lange Zeit NICHT einbezahlt, 

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Nein, es sollte keine Pflicht sein.

Vollkommener Unsinn, der AG muss ja nach den Qualifikationen, die ein Bewerber mitbringt, unterscheiden können - ansonsten verstopft man am Ende sogar vollkommen unnötig etwaige Entwicklungschancen.

seizegott 
Fragesteller
 03.09.2023, 08:15

Wieso sollte er das so nicht mehr können? Es kann ja ein Mindestgehalt sein und das Gehalt bleibt weiterhin Verhandlungsbasis.

Glaube Unsinn ist bis zum Anschlag im Hinterteil von Arbeitgebern rumzukriechen und denen jede Schweinerei durchgehen zu lassen.

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HugoHustensaft  03.09.2023, 08:24
@seizegott

Ein Mindestgehalt hat welchen Wert? Entweder ist das so niedrig, dass sich die Besten erst gar nicht bewerben, oder das ist letztlich ein Phantasiewert, bei dem am Ende doch ein anderes und in der Regel niedrigeres Ergebnis steht; die reine Angabe eines Wertes ist doch nutzlos, wenn dem nicht auch eine gewisse Verbindlichkeit innewohnt.

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Ja, es sollte Pflicht sein.

Ich halte es nicht in jedem Falle für sinnvoll, da man einen Berufsanfänger und eine Person mit langer Erfahrung durchaus sehr unterschiedlich bezahlen kann, aber grundsätzlich würde ich das gut finden, da man so weniger Leute komplett über den Tisch ziehen kann. Außerdem muss es ja nicht verbindlich sein.

seizegott 
Fragesteller
 03.09.2023, 08:14

Selbst das angegebene Gehalt kann ja nur eine Verhandlungsbasis sein. Jemand mit mehr Berufserfahrung, kann ja dann einfach noch mehr verlangen. Aber so weiß ma wenigstens schon beim Lesen der Ausschreibung, wie weit entfernt sich der AG vom eigenen Wunschgehalt befindet.

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IceT1701  03.09.2023, 08:16
@seizegott

Das wäre akzeptabel, keine Gehaltsvorstellung allgemein, sondern die Angabe des Mindestgehalts.

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Ja, es sollte Pflicht sein.

Sollte es schon geben, man kann das Gesetz ja formulieren wie man möchte.

Es müssen ja keine konkreten Zahlen dort stehen, aber zumindest irgendein Hinweis in welche Richtung es gehen soll gehaltsmäßig, einfach um Lohndumping zu verhindern. (Beispielsweise „wir zahlen nach Tarif" oder wir zahlen oder Gehalt nach verhandlungsbasis würde auch schon einiges helfen) - und ich bin auch überzeugt bei der aktuellen Situation am Arbeitsmarkt sind die meisten Firmen sogar dankbar für so ein Gesetz, denn heutzutage kann sich kein Betrieb mehr leisten, schlecht zu zahlen... weil er sonst keine Mitarbeiter mehr bekommt

Selbst mit guten Lohn bekommt man ja keine Mitarbeiter mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung