Sind unbekannte Provisionen im Islam erlaubt Beispiel: check 24 (Keine Werbung!)?

1 Antwort

Hallo~

Es ist erlaubt, beim Verkauf eines Artikels eine Provision zu zahlen oder zu erhalten. Die Hadithgelehrten (muhaddithun) und Juristen (fuqaha) haben sich in ihren jeweiligen Werken sehr ausführlich mit der Frage der Vermittlung (samsara) befasst.

 Imam al-Bukhari (möge Allah ihm barmherzig sein) hat in seinem Sahih ein Kapitel mit dem Titel „Kapitel bezüglich der Vermittlungsprovision“ gebildet, in dem er sagt:

 „Ibn Sirin, Ata’, Ibrahim und al-Hasan dachten nicht, dass etwas falsch daran sei, wenn ein Makler eine Provision erhält. Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Es ist nichts Falsches daran, dass einer [zu einem anderen] sagt: „Verkaufe dieses Kleidungsstück und was immer du über diesen und jenen Betrag hinaus erhältst, gehört dir.“ Ibn Sirin sagte: „Es schadet nicht, wenn man sagt: „Verkaufe es für diesen und jenen Betrag, und was auch immer für einen Gewinn daraus gemacht wird, es gehört dir oder wird zwischen uns geteilt.“ (Sahih al-Bukhari 4/569)

Ich bin mir eigentlich nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe oder nicht, aber ich hoffe, das hilft.

Viele grüße ~