Sind Sachen die mir meine Eltern geschenkt automatisch mein Besitz

9 Antworten

Ja es ist sogar dein Eigentum dann und nicht nur dein Besitz. Aber deine Eltern dürfen bis du 18 bist über dein Eigentum verfügen.

Es gehört dir .. ja auch rechtlich gesehen ..

Ab der Übergabe wurde es dein Eigentum ..

In deinem Besitz sind sie sowieso. Wenn sie dir die Sachen geschenkt haben und du das Geschenk angenommen hast, sind sie auch dein Eigentum.

MaximillianKunz 
Fragesteller
 12.02.2015, 19:25

Auch wenn ich 15 Jahre alt bin ?

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TreudoofeTomate  12.02.2015, 19:26
@MaximillianKunz

Dann bräuchtest du zur Annahme des Geschenkes die Zustimmung deiner Eltern (weil du mit 15 nur beschränkt geschäftsfähig bist). Da sie diejenigen waren, die dir das Geschenk gemacht haben, kann die unterstellt werden.

Dennoch, du wohnst bei ihnen, du musst dich an ihre Regeln halten.

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Droitteur  12.02.2015, 19:30
@TreudoofeTomate

Deine erste Antwort war schon richtig. Zu deinem Kommentar: Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, weil die Annahme der Schenkung vorliegend nicht mit rechtlichen Nachteilen verbunden ist.

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TreudoofeTomate  12.02.2015, 19:33
@Droitteur

Das weiß man nie. ;-)

§ 516 Abs. 1 BGB

Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

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Ronox  12.02.2015, 19:35
@TreudoofeTomate

Das weiss man in diesem Fall ziemlich sicher, da man bzgl. des Eigentumsübergangs ohnehin nur das dingliche Geschäft prüft, welches lediglich rechtlich vorteilhaft ist.

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Haglaz  12.02.2015, 22:03
@TreudoofeTomate

Was du da zitierst solltest du auch verstehen. Dort steht, das für die Schenkung zwei Willenserklärung zum Zeitpunkt der Schenkung vorgelegen haben müssen, die die Einigkeit über den Eigentumsübergang beinhaltet. Das ist ja auch völlig klar, eine Schenkung ohne Willenserklärung zum Eigentumsübergang ist keine Schenkung sondern eine Leihe. Eine Einwilligung wird nicht gefordert, das Geschäft ist rechtlich vorteilhaft, § 107 BGB.

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Ja, weil sie somit ihre Rechte an den Gegenstand abtretten und sie dir überlesen. Das ist so ähnlich wie ein Verkauf, nur eben ohne Papierkram und einer Geldübergabe.

Deine Eltern können über Deinen Besitz verfügen, solange Du noch keine 18 Jahre bist.