Sind Eltern von Minderjährigen verpflichtet Gebühren für Behördengänge für ihre Kinder zu bezahlen - auch wenn die Eltern das vielleicht ablehnen?


18.01.2023, 17:21

Bitte an alle: lest bitte die Frage, bevor ihr hier antwortet. Ich habe bisher 5 Antworten 4 bekommen, die nichts mit meiner Frage zu tun haben.

Ich frage nicht nach eurer Meinung, ich frage nicht danach, ob man grundsätzlich mit 14 austreten darf aus der Kirche - ich frage, wer im Zweifel die Kosten bei Minderjährigen dafür zu tragen hat, weil ich es massiv unfair fände, wenn es der Jugendliche selber machen müsste, da er nie eine Wahl gehabt hat vorher. Ich frage nach den juristischen Fakten, wer Gebühren bei Ämtern bei Minderjährigen zu tragen hat!

Dass es Gebühren kostet, kann man hier nachlesen:

https://www.juraforum.de/news/kirchenaustritt-wie-trete-ich-aus-der-kirche-aus_247376

9 Antworten

Eine gute Frage. Wenn sie es ablehnen, dann werden sie die Kosten nicht übernehmen wollen. Nur ein Verfahren würde in keinem Verhältnis zu den Gebühren stehen. Das würde es wohl nicht mal vor Gericht schaffen.

Auf der anderen Seite ist der Kirchenaustritt ohnehin nur ein Verwaltungsakt und wird dann beachtenswert, wenn man Kirchensteuern zahlen muss. Und das Kind könnte, wenn es sich dann in einer bezahlten Ausbildung befindet oder Barunterhaltsansprüche an die Eltern hat, natürlich dann selbst zahlen und austreten.

Es gibt also keine Notwendigkeit aus der Kirche auszutreten, wenn man keine Kirchensteuer zahlen muss.

Ich verstehe durchaus was du meinst, nur man kann die Eltern eben auch nicht zwingen gegen ihren Willen zu handeln und für eine Leistung zu bezahlen, die sie ablehnen. Also muss man, wenn man unbedingt aus der Kirche raus will eben zusehen das Geld irgendwie zusammen zu bekommen.

Und mit 14 könnte man es sich verdienen durch Zeitung austragen, beim Nachbarn Rasen mähen etc., wenn man es vom Taschengeld (wenn es denn welches gibt) nicht zusammen bekommt.

Das Genaue regelt das Gebührengesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Im Normalfall ist der Antragsteller gebührenpflichtig, d.h. wer selber austreten kann, der kann auch selber zahlen.

Sollte jemand mit 14 Jahren nicht über eigenes Vermögen (Taschengeld) verfügen und auch nicht in der Lage sein, eigenes Einkommen zu generieren (z.b. durch Austeilen von Werbezeitschriften), dann könnte auch eine Kostenübernahme durch die Eltern in Frage kommen, obwohl sie dem Kirchenaustritt nicht zustimmen. Die Möglichkeit ist aber eher theoretisch, notfalls müsste sie auf dem Klageweg durchgesetzt werden.

Als ich aus der Kirche ausgetreten bin, habe ich nichts bezahlt.

Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das 60,-€ kosten soll...
Erkundige Dich erstmal bevor Du sowas behauptest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
guitschee 
Fragesteller
 18.01.2023, 17:10
Erkundige Dich erstmal bevor Du sowas behauptest.

Weißt du, entgegen deiner passiv-aggressiven Großspurigkeit hier, kann ICH von mir hier zurecht behaupten, das VORHER getan zu haben. Deswegen kam ich ja auf diese Frage.

Damit du das einfacher hast: siehe hier:

https://www.juraforum.de/news/kirchenaustritt-wie-trete-ich-aus-der-kirche-aus_247376

Achja, und dann kannst du vielleicht ja auch eine Antwort auf meine Frage geben, die du bisher gänzlich ignorierst hast, wobei ich stark vermute, dass du auch das absolut nicht weißt, sondern nur irgendwas selber dazu denkst - wie auch beim Thema Gebühren für Kirchenaustritte.

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Dichterseele  18.01.2023, 17:18
@guitschee

Meine Erfahrungen - zugegeben vor langer Zeit - habe ich mir nicht ausgedacht. Und es besteht kein Grund, hier gleich beleidigend zu werden!

Wenn Du wissen willst, ob und wieviel das kostet, dann frage beim Standesamt Deiner Gemeinde nach.

Ich halte eine Gebührenordnung für einen Kirchenaustritt für fragwürdig. Kinder werden ungefragt Mitglied einer Kirche - da kann man kein Geld dafür verlangen, wenn sie bei Erreichung des entsprechenden Alters austreten!

Abgesehen davon halte ich die Praxis der Einziehung von Kirchensteuer vom Staat ebenfalls für verfassungswidrig, denn das Grundgesetz sieht eine Trennung von Kirche und Staat vor!

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guitschee 
Fragesteller
 18.01.2023, 17:25
@Dichterseele
Wenn Du wissen willst, ob und wieviel das kostet, dann frage beim Standesamt Deiner Gemeinde nach.

Okay, rede ich chinesisch?!

Ich will nicht wissen, was es jeweils kostet, sondern wer bei Minderjährigen diese Kosten, egal ob 5 oder 60€ jeweils übernehmen muss. Nichts anderes will ich hier wissen. Und genau das steht oben auch klar und deutlich!

Dein zweiter und dritter Absatz, dem stimme ich zu. Genau deswegen frage ich ja danach, ob die Eltern, die diesen Zwang quasi ausgeübt haben, die Kosten dafür auch tragen müssen, wenn die Kinder sich grundgesetzgemäß davon befreien wollen...

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Dichterseele  18.01.2023, 17:39
@guitschee

Wenn es 5,-€ wären, könntest Du das vom Taschengeld leicht berappen.

Deine Eltern folgten ihrer Tradition und haben diese fragwürdige Rechtslage nicht geschaffen - außerdem: Wie willst Du das durchsetzen? Deine Eltern verklagen?

Vielleicht gibt es ja andre oder keine Gebühren, wenn ein Jugendlicher ohne Einkommen aus der Kirche austritt? Erstmal nachfragen und nicht im Vorfeld den Aufstand proben!

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guitschee 
Fragesteller
 18.01.2023, 17:46
@Dichterseele

... Immer noch leider nicht eingehend auf meine Frage.

In meiner Stadt würde es übrigens 30 € kosten - was für einen 14 jährigen im Zweifel viel Geld ist - und wo sich der ja auch nicht gegen wehren könnte.

Ich selber bin davon zum Glück nie betroffen gewesen.

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guitschee 
Fragesteller
 18.01.2023, 18:10
@Dichterseele

Weil ich dennoch etwas prinzipiell absolut falsch und unfair und ungerecht finden kann, auch wenn es mich nicht betrifft.

Im Übrigen mache ich hier keinerlei Aufstand, sondern hatte erstmal nur eine Frage nach juristischen Fakten gestellt, einen "Aufstand" probte ich erst, als ich genervt davon, dass zwar Leute irgendeinen Mist geantwortet haben, der nur leider nicht auf meine Frage antwortete.

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Kannixverstan  18.01.2023, 19:25

Kleiner Irrtum:

Die Kosten für eine Kirchenaustritt ist in jedem Bundesland gesondert geregelt.

In Bayern wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.

In Baden-Württemberg können je nach Ort bis zu 60€ erhoben werden.

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Du hattest die Firmung und damit bist du der Kirche beigetreten. Deine Eltern müssen das im Zweifel zahlen. Sie müssen ja auch den Personalausweis bezahlen, den kannst du von deinem Taschengeld ja auch nur schwer bezahlen.

Dafür sind deine Eltern zuständig. Umsonst können die Ämter nicht arbeiten.

Auch wenn dir diese Antwort nicht gefällt. Du kannst nicht so lange hier fragen bis du eine Antwort hast, die dir gefällt.

Kannixverstan  18.01.2023, 19:20

Kleiner Irrtum:

Mit der Taufe tritt man in die Kirche ein und nicht mit der Firmung ...

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guitschee 
Fragesteller
 19.01.2023, 00:54

Es geht mir nicht darum eine Antwort zu haben, die mir gefällt, sondern es ging mir lediglich um eine Antwort, die meine Frage auch beantwortet, die habe ich inzwischen.

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IMO leitet sich eine solche Verpflichtung der Eltern aus der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 14 Abs. 2) ab.

https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kinderrechtskonvention

Den Zahlungsanspruch durchzusetzen dürfte aber über mehrere Instanzen gehen, deren Kosten sich Minderjährige nur selten leisten können.

Woher ich das weiß:Recherche
Dichterseele  18.01.2023, 17:50

Die Klage würde aus Kostengründen wegen Geringfügigkeit abgewiesen.

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