Polizei Ermittlung nach Jugendamt Kontrolle?

2 Antworten

Ja da werden dann deine Daten bekannt gegeben. Vor allem wenn die sich einen Anwalt nehmen.

Bei Verleumdung ist das halt normal. Spätestens, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, weis die andere Familie bescheid, wer das Jugendamt informiert hat.

Je nach dem was du behauptet hast, wird es auch zur Verhandlung kommen. Vor allem wenn du sexuelle oder andere Gewalt erwähnt hast.

DreiGegengifts  17.03.2023, 21:56

Nope. Du gehst davon aus, dass die Anschuldigungen nicht stimmen. Davon war nie die Rede.

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verreisterNutzer  17.03.2023, 22:03
@DreiGegengifts

Wenn die Anzeige vor Gericht geht, dann wird rauskommen wer das erzählt hat.

Also wenn die Eltern bis vor Gericht gehen oder eben Klagen. Unterlassungsklage. Auch da kriegt er Post von deren Anwalt.

Gibt genug Leute die aucxh mal so Unterlassungsklage eingeleitet haben,.

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DreiGegengifts  17.03.2023, 22:31
@verreisterNutzer
Wenn die Anzeige vor Gericht geht, dann wird rauskommen wer das erzählt hat.

Nein, wenn sich die Anzeige als unbegründet herausstellt, wird gar keine Anklage erhoben und das Verfahren eingestellt.

Unterlassungsklage

Dafür muss die Person bekannt sein.

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Deine Anschuldigung oder Einschätzung der Lage muss sich nicht mal bewahrheitet haben. Es reicht, wenn du nicht bewusst Falsches erzählt hast.

Nur wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass du gezielt gelogen hast, kann das JA zur Datenauskunft verpflichtet werden. Ansonsten nicht.

Daniel2793 
Fragesteller
 18.03.2023, 05:37

Aber wie kann die Polizei das einschätzen?

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DreiGegengifts  18.03.2023, 05:46
@Daniel2793

Die Polizei schätzt selbst ja nichts ein - sie ermittelt gegebene Umstände. Die JA Zuständigen werden befragt, vielleicht auch die Familie.

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Daniel2793 
Fragesteller
 18.03.2023, 06:11
@DreiGegengifts

Aber die Familie wird alles abstreiten und was ist wenn das JA nichts feststellen könnte bei dem Besuch? Ich habe Fotos und Charterverläufe die alles belegen.

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Daniel2793 
Fragesteller
 18.03.2023, 09:00
@DreiGegengifts

Es geht darum das das Kind nur zwei mal am Tag gewickelt wird um kosten zu sparen.
außerdem wird alle zwei Wochen am Wochenende (wenn Eintracht spielt) Alkohol konsumiert in nicht kleinen Mengen. Und der kleine (3 Monate) mitten drin.

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landonderry  18.03.2023, 11:08
@Daniel2793

also lag nichts vor und es gab keinen grund für deine meldung. dann kanns ärger für dich geben.

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Daniel2793 
Fragesteller
 18.03.2023, 11:28
@landonderry

Wenn Alkohol im Spiel ist und das regelmäßig ist das ja wohl ein Grund dem JA Bescheid zu geben!?

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DreiGegengifts  18.03.2023, 12:03
@landonderry
also lag nichts vor und es gab keinen grund für deine meldung. dann kanns ärger für dich geben.

Das ergibt ja keinen Sinn. Der Straftatbestand der Verleumdung oder üblen Nachrede hängt ja nicht davon ab, ob man einen Grund für eine Meldung sah. Das zu entscheiden ist alleine Sache das Jugendamtes und hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob es eine strafbare Handlung war. Eine Straftat liegt vor, wenn falsche Dinge behauptet wurden. Nicht entscheidend dagegen ist, ob die Meldung für das Jugendamt relevant ist.

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DreiGegengifts  18.03.2023, 12:17
@Daniel2793
Wenn Alkohol im Spiel ist und das regelmäßig ist das ja wohl ein Grund dem JA Bescheid zu geben!?

Das ist gleichgültig für die Frage der Strafbarkeit. Entscheidend ist, ob du falsche Dinge behauptet hast. Entsprechen deine Angaben der Wahrheit, liegt keine strafbare Handlung vor.

Welchen Ausgang das ganze nimmt lässt sich nicht vorhersehen. Denkbar wäre, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt mangels Tatverdacht (einfach weil die Anschuldigungen wenig dramatisch sind und sich weder für noch gegen etwas beweisen lässt). Möglich ist auch, dass es zu einer Anklage und einem Freispruch kommt. In dieser Variante ist deine Anonymität allerdings nicht mehr gesichert. Möglich sind auch weitere Ausgänge, wie ein Schuldspruch (siehe Windelthematik weiter unten).

Das Jugendamt hat natürlich ein Interesse, deine Anonymität zu wahren. Das Amt ist schließlich auf die Courage aus der Bevölkerung (oft dem nahen sozialen Umfeld) angewiesen. Daher wird das Jugendamt es der Polizei mitteilen, wenn sie etwas gefunden haben sollten, das auf eine Kindswohlgefährdung hindeutet. Halte ich allerdings nicht für sehr wahrscheinlich. Wenn das mit den Windeln stimmt, bilden sich normalerweise schnell Hautausschläge. So ein Hygienemangel könnte schon eine Kindswohlgefährdung sein. Die Frage ist, wie sicher deine Information hier ist. Du musst schon sehr sehr nahe an der Familie dran sein, um beurteilen zu können, wie oft gewickelt wird. Im Kern eigentlich rund um die Uhr. Die Frage hier wäre also: wie kamst du an diese Information und wie sicher ist sie? Der Alkohol dürfte erst mal gar keine Kindswohlgefährdung darstellen. Nur wenn eben unter Alkoholeinfluss Vernachlässigung oder Gewalt beispielsweise eine Rolle spielt.

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