Sind das abgesenkte Bordsteine?

2 Antworten

In diesen Situationen gilt §10 der StVO:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Ob das nun ein abgesenkter Bordstein ist oder nicht ist zweitrangig, da alleine durch den unterschiedlichen Straßenbelag erkennbar ist, dass es sich um einen "anderen Straßenteil" handelt. Deshalb muss man bei Einfahrt auf die Straße die Vorfahrt beachten gegenüber den Fahrzeugen die sich auf der regulären Fahrbahn befinden. In diesem Sinne hat in einem ähnlichen Fall auch das Landgericht Paderborn entschieden (Az. 1 S 91/02)

Ja, eindeutig.