Sichtbare Tattoos in der Gemeinde?

2 Antworten

Das kommt ganz stark auf das Tattoo und die Stelle des Tattoos an. Die Regeln zum äußeren Erscheinungsbild sind in § 34 BeamtStG festgelegt:

(2) Beamtinnen und Beamte haben bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von
bestimmten Kleidungsstücken,
Schmuck,
Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die
Art der Haar- und Barttracht
können von der obersten Dienstbehörde eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen. Religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 können nur dann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen. Die Einzelheiten nach den Sätzen 2 bis 4 können durch Landesrecht bestimmt werden. Die Verhüllung des Gesichts bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug ist stets unzulässig, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies.

Ich würde da vorher das mit dem Dienstherren abklären, was dieser als zulässig sieht, bevor ich den Beamtenstatus verliere.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo, solange es nicht zu offensichtlich oder verbotene Zeichen oder Schriften hast, wird es niemanden stören. Am besten Kleidung tragen, die es ein bisschen abdecken!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung