Sicherheitsdienst? Geschäftsleitung? Beschwerde?

2 Antworten

Sollte die Beschwerde die persönliche Zuverlässigkeit oder die Eignung des Geschäftsführers betreffen (z.B. wenn er dich im Rahmen seiner Tätigkeit verprügelt hat, bei seiner Tätigkeit sternhagelvoll war, etc.), kannst du dich an das örtlich zuständige Gewerbeamt wenden. Die werden deinen Hinweis aber nur zur Kenntnis nehmen - Feedback oder gar eine Problemlösung darfst du da nicht erwarten.

Bist du nur allgemein unzufrieden, z.B. weil er dir gegenüber unfreundlich war oder du mit seiner Leistung unzufrieden warst, kannst du dich an den Geschäftsführer des Unternehmens wenden - der er ja selbst ist. Das wird wenig Wirkung zeigen. Du kannst dich auch an die Gesellschafter des Unternehmens wenden - die findest du im Handelsregister. Ob die sich dafür interessieren, ist aber eine andere Frage.

Darf ich fragen, wo du Anlass zur Beschwerde siehst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist
ulfihringen 
Fragesteller
 23.09.2020, 19:30

ich bin 62 Jahre und bewarb mich bei der Sicherheitsfirma SSF in Freiburg mit Geschäftssitz in Waldkirch, Waldmattenstraße, als Wachschutz/ Sicherheitskraft.

Darauf hin bekam ich eine Einladung zum Bewerbungsgespräch für Montag,14.09.2020 um 11 Uhr in Waldkirch, Waldmattenstraße.Ich war an diesem Tag 10:45 Uhr überpünktlich an Ort und Stelle. Leider erschien kein Verantwortlicher der Sicherheitsfirma. Ich wartete bis 11:20 Uhr,machte ein paar Fotos mit meinem Smartphone (allein schon wegen dem Beweis daß ich vor Ort war) und rief über Smartphone den Geschäftsführer an.Dieser meinte ich wäre nicht vor Ort gewesen.Als ich ihn mit den Fotos konfrontierte wußte er keine Ausrede mehr.Er lud mich darauf hin für Dienstag 15.09. um 11:30 Uhr ein um alles zu besprechen (seine Einladung habe ich gespeichert).Ich erschien also am Dienstag wieder dort und war 11:05 Uhr an Ort und Stelle.Also 25 min. früher.Als erstes bekam ich einen Anranzer weil ich zu spät erschien,was ja nicht der Fall war.Ein kurzes Bewerbungsgespräch fand dann doch statt.Ich bekam die Auskunft daß der Chef sich innerhalb 1 Stunde zurück meldet und mir seine Entscheidung mitteilt.Aus der 1 Stunde wurden ca. 6 Stunden.Ich bekam die Auskunft ich wäre eingestellt.Ich solle nur noch nachschauen ob ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Einsatzort komme und ihn zurück rufen soll.Ich tat dies auch,viel mehr ich versuchte es,denn er war telefonisch nicht erreichbar.Auf Emails und Whatsapp reagierte er auch nicht.Ich fühle mich total hintergangen und verar.....Heute schrieb ich eine Rezension (über Google) über die Art und Weise wie SSF mit arbeitssuchenden umgeht.Ca. 15 Minuten später klingelt mein Handy und es war der Chef von SSF mit der Frage was das mit dieser Negativbewertung auf sich hat,ich würde doch einen AV bekommen.Als ich ihn fragte wann das hätte passieren sollen sagte er ich wäre betrunken.Ich finde es als eine bodenlose Frechheit wie dieser "Chef" mit mir umgegangen ist.Ich würde dies Problem gern vor einem Arbeitsgericht klären.Wie wäre jetzt der weitere Wertegang?

Vielen Dank im Voraus.

Mit kollegialen Grüßen,

Ulf Blödtner

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ich bin 62 Jahre und bewarb mich bei der Sicherheitsfirma SSF in Freiburg mit Geschäftssitz in Waldkirch, Waldmattenstraße, als Wachschutz/ Sicherheitskraft.

Darauf hin bekam ich eine Einladung zum Bewerbungsgespräch für Montag,14.09.2020 um 11 Uhr in Waldkirch, Waldmattenstraße.Ich war an diesem Tag 10:45 Uhr überpünktlich an Ort und Stelle. Leider erschien kein Verantwortlicher der Sicherheitsfirma. Ich wartete bis 11:20 Uhr,machte ein paar Fotos mit meinem Smartphone (allein schon wegen dem Beweis daß ich vor Ort war) und rief über Smartphone den Geschäftsführer an.Dieser meinte ich wäre nicht vor Ort gewesen.Als ich ihn mit den Fotos konfrontierte wußte er keine Ausrede mehr.Er lud mich darauf hin für Dienstag 15.09. um 11:30 Uhr ein um alles zu besprechen (seine Einladung habe ich gespeichert).Ich erschien also am Dienstag wieder dort und war 11:05 Uhr an Ort und Stelle.Also 25 min. früher.Als erstes bekam ich einen Anranzer weil ich zu spät erschien,was ja nicht der Fall war.Ein kurzes Bewerbungsgespräch fand dann doch statt.Ich bekam die Auskunft daß der Chef sich innerhalb 1 Stunde zurück meldet und mir seine Entscheidung mitteilt.Aus der 1 Stunde wurden ca. 6 Stunden.Ich bekam die Auskunft ich wäre eingestellt.Ich solle nur noch nachschauen ob ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Einsatzort komme und ihn zurück rufen soll.Ich tat dies auch,viel mehr ich versuchte es,denn er war telefonisch nicht erreichbar.Auf Emails und Whatsapp reagierte er auch nicht.Ich fühle mich total hintergangen und verar.....Heute schrieb ich eine Rezension (über Google) über die Art und Weise wie SSF mit arbeitssuchenden umgeht.Ca. 15 Minuten später klingelt mein Handy und es war der Chef von SSF mit der Frage was das mit dieser Negativbewertung auf sich hat,ich würde doch einen AV bekommen.Als ich ihn fragte wann das hätte passieren sollen sagte er ich wäre betrunken.Ich finde es als eine bodenlose Frechheit wie dieser "Chef" mit mir umgegangen ist.Ich würde dies Problem gern vor einem Arbeitsgericht klären.Wie wäre jetzt der weitere Wertegang?

Vielen Dank im Voraus.

Mit kollegialen Grüßen,

Ulf Blödtner