Selbstständig nebenbei?


07.02.2023, 12:39

Ich habe bereits mit 2 Betrieben auf denen ich gearbeiteten hab oder arbeite gesprochen, die finden den Plan gut und hätten Arbeit für mich.

2 Antworten

  1. Gewerbeamt und Finanzamt (wenn freiberuflich entfällt das Gewerbeamt)
  2. Je nach Höhe des Gewinns und des Umsatzes kommen Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer auf dich zu
  3. Diese werden mit Steuerbescheid festgesetzt, die Höhe der Einkünfte /des Umsatzes erklärst du mit den Steuererklärungen /Voranmeldungen
  4. Haftpflicht und Rechtschutz wäre hier wohl recht sinnvoll, KV bist du ja durch die Festanstellung schon
  5. Geld verdienen ist per se nichts schlechtes

Hier mal der Ablauf

Du musst gem §138 AO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Diese meldet dies dem Finanzamt. Vom Finanzamt wirst du aufgefordert einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) auszufüllen und diesen elektronisch zu übermitteln, dies kannst du eigentlich auch parallel machen. Beschleunigen das Verfahren ungemein. Das Finanzamt wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie, am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Dorfkind2003 
Fragesteller
 07.02.2023, 13:19

Alles klar, vielen Dank für die Hilfe. Ich hab aber nicht ganz verstanden wie das mit diesen 22.000 Euro ist?

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anTTraXX  07.02.2023, 13:22
@Dorfkind2003

Wenn du Umsatzsteuerliche Betriebseinnahmen hast die unter 22.000€ im Jahr liegen kannst du von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen, denn darfst du unter anderem keine USt auf deinen Rechnungen ausweisen und diese auch nicht als FA zahlen.

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Nun ist es so, das ich die Notfallsanitäter Ausbildung demnächst anfange und diese in Vollzeit, nebenbei möchte ich aber weiterhin in der Landwirtschaft arbeiten, deswegen will ich mich selbstständig machen.

Das muss den Bildungsträger genehmigen.

Du hast Ruhezeiten einzuhalten.

Auch der Landwirt der Dich beauftragt muss Deine Ruhezeiten einhalten.

Versichern musst Du Dich selbst, bei der BG, Steuern musst Du mit dem Einkommen des Notfallsanitäters zusammen zahlen.