Selbstbefriedigung mit Cousin ..

2 Antworten

Du schreibst, dass sie dich zu etwas zwingen .. also etwas, was du nicht freiwillig tust. Das ist sexuelle Nötigung und eine Straftat nach § 177 StGB! Mindeststrafe (für Erwachsene) ist 1Jahr Freiheitsstrafe.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html

Da sie dich schon gezwungen haben, ist es keine Frage ob sie das noch weiter machen oder nicht. Die Straftat ist bereits begangen worden. Es ist auch vollkommen egal, ob du vorher einen Teil davon freiwillig mit gemacht hast. Sobald du zu etwas gezwungen wirst, hört der Spass auf!

Sprich mit einem Erwachsenen dem du vertraust darüber, auch wenn es dir schwerfällt und bitte ihn, dir zu helfen. Solltest du keinen Ansprechpartner haben, kannst du auch direkt zur Polizei gehen.

naja .. ich denke es ist alles okei .. aber wenn du es nicht willst und sie dich dazu zwingen dann ist es nicht okei .. das hat nichts mit schwulsein zutun habe auch schonmal davon gehört