Seit über 3 Jahren arbeite ich nach meiner Ausbildung fest als Fachlagerist. Für was muss man Lohnzettel auf heben. Braucht man den eigentlich und für was!?

7 Antworten

Ich würde sie so lange aufbewahren, bis sichergestellt erscheint, dass das entsprechende Jahreseinkommen seitens des AG der RV gemeldet wurde. Ebensolange würde ich die Elektronischen Einkommenbescheide der AG aufbewahren.

Ich habe immer nur die letzten drei Monate aufgehoben. Also September, Oktober, November.... dann kam die Dezemberabrechnung und September flog in den Müll.. usw.


HarryXXX  10.11.2021, 10:55

Ist kein Problem, solange nicht irgendwann bei der rentenkontoklärung ein paar Monate fehlen.

0
Sina1234567  10.11.2021, 10:56
@HarryXXX

Wenn ich jetzt 40 Jahre arbeite, hebt man keine 40 Jahre Abrechnungen auf..

0
HarryXXX  10.11.2021, 10:59
@Sina1234567

Tja leider tun das die meisten nicht. Ich habe es auch nicht getan und am Ende musste ich auf drei Monate verzichten, weil ich die nicht nachweisen konnte. Mit einer Gehaltsabrechnung hätte ich das gekonnt. Es ist also durchaus empfehlenswert, die bis zur Rente aufzubewahren. Viel Platz nehmen die ja nicht weg.

1

Du kannst als Fachlagerist keine paar Blatt Papier aufheben? Dann kaufst du eben einen neuen Ordner, oder legt das ganze in Schuhkartons ab. Hauptsache du findest es irgendwann wieder. Am besten hebst du die auf bis zur Rente, denn manchmal ist das der einzige Nachweis für irgendwelche Versicherungszeiten.

Dann nimmt man sich einen neuen Ordner.

Nein, du musst nicht alle Zettel aufheben wenn du die Abrechnung für korrekt ansiehst.

Ich würde dir aber empfehlen zumindest immer den von Dezember zu behalten. Dort steht üblicherweise eine Jahresübersicht mit dabei.


HarryXXX  10.11.2021, 11:03

Das sind grob geschätzt etwa 600 Ausdrucke für ein ganzes Arbeitsleben. Passt alles in einen großen Ordner, maximal in zwei Ordner.

1

in einen neuen ordner

du könntest zb einen pro jahr machen

oder je einen für 3jahre

oder du verbrennst sie

3 jahre sind schon gut, das ist die regelmäßige verjähung