Schulschließung durch Wasserschaden?

1 Antwort

es darf dir kein urlaub abgezogen werden - du wolltest arbeiten, dein betrieb konnte dich nicht brauchen - das ist das problem des betriebs, nicht deins. dir steht lohnfortzahlung zu (annahmeverzicht).

der betrieb darf zwar vorgeben, wann man urlaub zu machen hat, wenn es betriebsferien gibt. aber einfach so ohne vorwarnung leute in den urlaub schicken, darf man nicht machen. auch nicht, um ein problem wie leerlauf durch z.b. maschinenschaden abzupuffern.


Iphone91 
Beitragsersteller
 30.09.2021, 15:18

Danke

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