Schulpflicht Sachsen?

2 Antworten

(1) Die Schulpflicht gliedert sich in
1. die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Vollzeitschulpflicht) und
2. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (Berufsschulpflicht).
(2) Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Schuljahre; die Berufsschulpflicht dauert in der Regel drei Schuljahre.
(3) Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192-Saechsisches-Schulgesetz#p28

Du magst deine Schulpflicht zwar abgeschlossen haben, hast aber weiterhin eine Berufsschulpflicht.


Antwort625 
Fragesteller
 23.09.2022, 14:55

Aber da steht ja die berufsschulpflicht endet mit dem Ende des ausbildungsverhältnisses also wenn man kündigt auch

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In deinem Fall besteht noch Schulpflicht. Die Berufsschule musst du weiterhin besuchen, bis du einen neuen Ausbildungsvertrag oder ähnliches hast.