Schulische Ausbildung finanzieren?

2 Antworten

Schüler Bafög reicht ja nicht wirklich.

Stellt sich die Frage inwieweit überhaupt ein derartiger Anspruch bestünde, denn vorrangig sind bis zum Abschluss einer ersten Ausbildug die Eltern zum Unterhalt verpflichtet - allerdings nicht grundsätzlich zu Barunterhalt. Hinzu kommt, dass Du als Minderjährige/r ohne explizite Zustimmung der Eltern ehedem nicht ausziehen könntest.

Anspruch auf Schülerbafög besteht ( für Minderjährige ) i.d.R. auch nur, wenn es keine entsprechende Bildungsstätte in der Nähe des elterlichen Haushalts gibt.

Deine Eltern sind unterhaltspflichtig. Diese müssen dir aber keine eigene Wohnung finanzieren.

Also: Arbeiten gehen.