Schülerferienticket als Azubi mit gültigen Schülerausweis? (Niedersachsen)

1 Antwort

Schüler ist Schüler, egal ob Berufschule oder sonstwas.

Sofern du einen gültigen Schülerausweis vorweisen kannst, brauchst du nichts begründen und das interessiert den Kontrolleur auch gar nicht.

Falls doch rückgefragt werden sollte, antwortest du wahrheitsgemäß, daß du zur Berufschule gehst, bzw. berufschulpflichtig bist. Du kannst den Schülerausweis solange er gültig ist, nutzen und nicht nur zur Fahrten zur Schule.