schriftliche Vollmacht der Eltern für Versicherung?

2 Antworten

Jugendliche können kein Dauerschuldverhältnis eingehen, auch nicht mit Zustimmung der Eltern. Die Eltern müssen die Versicherung abschließen. So die Rechtslage. In der Praxis wird das wohl nicht immer ganz eingehalten.

Dann wirst du sicher auch den Ausweis deiner Eltern vorlegen müssen. Wenn sie nicht persönlich anwesend sind, könntest du diese Vollmacht ja auch selbst geschrieben haben.