Schreckschuss auf Grundstück schießen?

1 Antwort

Solange man nur Kartuschenmunition verschießt, ist das Schießen mit einer Schreckschusswaffe gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 b WaffG erlaubnisfrei.

Entscheidend ist hier der Begriff befriedetes Besitztum:

"Definition:

Befriedetes Besitztum ist ein gegen willkürliches Betreten durch Schutzwehren gesicherter Bereich des Grundstücks.

Auch an Silvester ist das Schießen nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Auf anderen Grundstücken nur mit Genehmigung des Inhabers. Zu beachten ist zudem die LärmVO. Es ist allerdings zu beachten, dass sie regelmäßig die Waffe zu Trainingszwecken benutzen wollen. Da das Schießen abgesehen von den Ausnahmen unter § 12 Abs. 4 WaffG gebehmigungspflichtig ist, wäre es klug sich noch einmal mit der örtlichen Polizeibehörde kurzzuschließen. Sie können auf den Ausnahmetatbestand hinweisen. Sie müssen in keinem Fall mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen nach dem StGB rechnen.